§ 1 HGB
Paragraph 1 Handelsgesetzbuch

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.


(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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1 ff HGB a.F.. § 1 [Mußkaufmann]. (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der eine der nachstehend bezeichneten. Arten von Geschäften zum Gegenstand hat: 1. die Ansc


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§ 1 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48466.htm
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Schema zum Istkaufmann, § 1 I HGB | iurastudent.de

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Handelsgesetzbuch: HGB, Band 1: §§ 1-342e | Ebenroth / Boujong ...

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Ebenroth, Boujong, Joost, Strohn, Handelsgesetzbuch: HGB, Band 1: §§ 1-342e, 2014, Buch, Kommentar, 978-3-8006-4491-9, portofrei.

HGB § 1 Istkaufmann - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_1/
22.06.1998 - HGB; Fassung; Erstes Buch: Handelsstand. Erster Abschnitt: Kaufleute. § 1 Istkaufmann · § 2 Kannkaufmann kraft Eintragung · § 3 Land- und Forstwirtschaft; Kannkaufmann · § 4 (weggefallen) · § 5 Kaufmann kraft Eintragung · § 6 Handelsgesellsc


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Erster Abschnitt: Kaufleute › § 1

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1 HGB
    § 1 Abs. 1 HGB oder § 1 Abs. I HGB
    § 1 Abs. 2 HGB oder § 1 Abs. II HGB

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