(1) Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 112 obliegende Verpflichtung, so kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern; sie kann statt dessen von dem Gesellschafter verlangen, daß er die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung der Gesellschaft eingegangen gelten lasse und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgebe oder seinen Anspruch auf die Vergütung abtrete.
(2) Über die Geltendmachung dieser Ansprüche beschließen die übrigen Gesellschafter.
(3) Die Ansprüche verjähren in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem die übrigen Gesellschafter von dem Abschluss des Geschäfts oder von der Teilnahme des Gesellschafters an der anderen Gesellschaft Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten; sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.
(4) Das Recht der Gesellschafter, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen, wird durch diese Vorschriften nicht berührt.
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http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Saenger-Gesellschaftsrecht-978380064542...
betreffenden Gesellschafter nach § 113 HGB alternativ auf Schadensersatz in An- spruch nehmen oder von ihm verlangen, dass er die für eigene Rechnung gemachten. Geschäfte als für Rechnung der Gesellschaft getätigt gelten lässt (Eintrittsrecht). Vorausset
https://bodewig.rewi.hu-berlin.de/doc/hgr/04_CD-Laden_Loesung.pdf
Eintragung nur deklaratorische Wirkung. 2. Wirksames Erteilen der Prokura durch P, 17 Jahre alt a) Prokura erteilt Kaufmann oder sein gesetzlicher Vertreter, §48 I HGB b) Kann Minderjähriger (§§106-113 BGB) Kaufmann sein? i. Nach § 1 I HGB ist Kaufmann,
http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/14_zeugnis/Zeugni...
630 BGB räumt Arbeitnehmern einen unabdingbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses ein. Ähnliche Bestimmungen enthalten § 73 HGB für Hand- lungsgehilfen, § 113 GewO für gewerbliche An und § 8 BBiG für Auszubilden- de. Überdies räumt die hM auch arbe
http://www.germanfashion.net/downloads/seminare-downloads/080617_qualitaetssich...
RA Sebastian Herrmann. Sommerlehrgang AGB (UN-KaufR) Folie 7 christoph.schmitt@hlfp.de sebastian.herrmann@hlfp.de. CISG: - Übersendung der AGB notwendig zu ihrer Einbeziehung in den. Vertrag (BGHZ 149, 113). BGB/HGB: - Hinweis auf AGB und Möglichkeit der
http://www.myjurazone.de/app/download/8859625/Wettbewerbsverbot+der+OHG-KG+gem....
Die Anwendungsbereiche des § 112 HGB und des § 1 GWB kollidieren. Es ist eine. Güter- und Interessenabwägung erforderlich. § 1 GWB ist unanwendbar, soweit die. Interessen der Gesellschaft dies erfordern. - Konkurrenzverbot kann nur bei kartellrechtsneutr
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_113/
113 Schadensersatz bei Verletzung des Wettbewerbsverbots [1]. (1) Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 112 obliegende Verpflichtung, so kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern; sie kann stattdessen von dem Gesellschafter verlangen, dass er die
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/v-innenverhaeltnis-8...
Rz. 546 Für den OHG-Gesellschafter sowie den Komplementär einer KG ordnet das Gesetz in §§ 112, 113 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB ausdrücklich ein Wettbewerbsverbot an. Die Regelungen der §§ 112, 113 HGB gelten gem. § 165 HGB nicht für den Kommanditisten. Rz.
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p113
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Torggler Kucsko. Zitiervorschlag, U.Torggler/Kucsko in Straube, HGB3 § 113 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/113-hgb/MLX_8f...
Haag/Löffler. [Verletzung des Wettbewerbsverbots]. § 113 HGB [Verletzung des Wettbewerbsverbots]. (1). Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 112 obliegende Verpflichtung, so kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern; sie kann statt dessen von dem
http://www.kaththeol.uni-muenchen.de/lehrstuehle/christl_philosophie/personen/m...
Gott als Können-Ist (possest) und Können selbst (posse ipsum). Die Gotteslehre des Nikolaus von Kues. Di 18-20 Uhr c.t.; Edmund-Rumpler-Straße 9, A 011; Einzeltermin:: 08.04.2014; Fr 14-18 Uhr c.t.; HGB D Z003; Einzeltermin: 09.05.2014; Sa 9-18 Uhr c.t.;