(1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt.
(2) Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluß sämtlicher Gesellschafter erforderlich.
(3) Zur Bestellung eines Prokuristen bedarf es der Zustimmung aller geschäftsführenden Gesellschafter, es sei denn, daß Gefahr im Verzug ist. Der Widerruf der Prokura kann von jedem der zur Erteilung oder zur Mitwirkung bei der Erteilung befugten Gesellschafter erfolgen.
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http://www.unesco-chair.uni-wuppertal.de/fileadmin/volkmann/Lehrmaterialien/Dow...
Abweichung. § 115 II HGB: durch Vereinbarung Gesamtgeschäftsführung. § 116 II, III HGB: außergewöhnliche Geschäfte nur mit einstimmigem Beschluss aller Gesellschafter. Rechte & Pflichten Geschäftsführung Vertretung Haftung. GbR. Regelfall. § 714, 709 BGB
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Roth-Handels--Gesellschaftsrecht-978380...
abgesteckt wird. Für Geschäfte, die aus dem gewöhnlichen Rahmen des Unterneh- mens der in Frage stehenden OHG fallen, tritt an die Stelle der Einzelgeschäfts- führung die Gesamtentscheidung aller Gesellschafter durch Beschluss, § 116 II HGB. Die Abgrenzu
http://www.jura-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/HuGR/13HuGR-2-284-323.pdf
Widerspruchsrecht, § 115 Abs. 1 Hs. 2 HGB. Dieses muss im. Interesse der OHG ausgeübt werden, darf folglich nicht im eigenen Interesse ausgeübt werden, wenn dieses dem gemeinsamen Interesse der Gesellschafter widerspricht. • Umfang, § 116 HGB: Die Einzel
https://www.soldan.de/media/pdf/c0/e6/50/9783867525565_inh.pdf
... Sonderbestimmungen für Handelsgeschäfte .......................116. I. Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, § 347 HGB ..............................................116. II. Entgeltlichkeit kaufmännischen Handelns, §§ 352 ff. HGB ...................
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR284-...
Widerspruchsrecht, § 115 Abs. 1 Hs. 2 HGB. Dieses muss im. Interesse der OHG ausgeübt werden, darf folglich nicht im eigenen Interesse ausgeübt werden, wenn dieses dem gemeinsamen Interesse der Gesellschafter widerspricht. • Umfang, § 116 HGB: Die Einzel
https://www.alpmann-schmidt.de/Downloads/Leseproben/999441_web.pdf
... Sonderbestimmungen für Handelsgeschäfte .......................116. I. Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, § 347 HGB ..............................................116. II. Entgeltlichkeit kaufmännischen Handelns, §§ 352 ff. HGB ...................
http://www.buzer.de/s1.htm?a=110-116&ag=3486
(1) Macht der Gesellschafter in den Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar durch seine Geschäftsführung oder aus Gefahren, die mit ihr untrennbar verbunden sind, Ver
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/v-innenverhaeltnis-2...
164 Satz 2 HGB stellt klar, dass die Kommanditisten nicht an der Bestellung und am Widerruf einer Prokura mitwirken. Dieses Recht steht nach § 116 Abs. 3 HGB allein den geschäftsführenden Gesellschaftern zu, es sei denn, es handelt sich ausnahmsweise um
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_116/
18.07.2017 - Zweiter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander. § 116 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis. (1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesel
https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/ohg-geschaeftsfuehrun...
Besonders risikoreiche Geschäfte, die den normalen Rahmen der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft überschreiten, dürfen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter vorgenommen werden (§ 116 Abs. 2 HGB). Nimmt der Geschäftsführer ein solches Geschäft ohne B
https://www.rupprecht-wachdienst.de/firma-rupprecht-im-mietermagazin-der-hgb-ha...
Firma Rupprecht im Mietermagazin der HGB Hamm. In der ersten Mietermagazin-Ausgabe 2016 der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft (HGB) Hamm wurde ein Bericht über uns veröffentlicht. Den ausführlichen Artikel dazu können Sie sich mit einem Klick auf das