§ 12 HGB, Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
Paragraph 12 Handelsgesetzbuch

(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.


(2) Dokumente sind elektronisch einzureichen. Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a des Beurkundungsgesetzes) versehenes Dokument zu übermitteln.


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HGB-FA - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee eV

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HGB-FA – öffentliche Sitzungsunterlage 16_05a. Deutsches Rechnungslegungs Standards. Accounting Standards. Committee e.V.. Committee of Germany. ®. O. Bultmann. HGB-FA – öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE. Sitzung: 16. HGB-FA / 25.04.2014 / 12:30 – 13:30 Uhr.

Konzernabschluss - Hans-Böckler-Stiftung

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_gesamt.pdf
Auflage Düs- seldorf, IDW Verlag GmbH, 2011, S. 1 bis 82. Küting, Karlheinz; Weber, Claus-Peter: Der Konzernabschluss – Praxis der Konzern- rechnungslegung nach HGB und IFRS, 12. Auflage Stuttgart, Schäffer Poeschel Ver- lag, 2010. Petersen, Karl; Zwirne

Vorbemerkungen 1. Bilanzierung nach HGB und IFRS/US-GAAP (12 ...

https://aktuar.de/aktuar-werden/pruefungsorganisation/Loesungsvorschlaege_klaus...
Rechnungslegung für Aktuare. Klausur 2012. Seite: 2 von 12 d) Wertveränderungen bei nach „available for sale“ klassifizierten Kapitalanlagen sind ausschließlich GuV-neutral über das Eigenkapital zu bilanzieren. e) HGB erlaubt für Namenspapiere einen vom

FGPrax 2004, 259-261

http://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Heneweer/FGPr...
Rainer Heneweer, weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht, Mitglied im Entwick- lungsverbund „Elektronische Registerführung RegisSTAR“, Amtsgericht Essen. Das Erfordernis öffentlicher Beglaubigung im Handelsregisterverkehr. (§ 12 HGB). I. Einlei

Hinweise zur Offenlegung nach den §§ 325 ff. HGB - BStBK

https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/pu...
Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 335 HGB. 10. 2.4.1.2. Ablauf des Verfahrens. 11. 2.4.1.3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 12. 2.4.1.4. Rechtsmittel. 12. 2.4.2. Bußgeld. 12. 2.4.2.1. Festsetzung von Bußgeld nach § 334 HGB. 12. 2.4.2.2. Ablauf d


Webseiten zum Paragraphen

§ 12 HGB Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48479.htm
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars.

HGB § 12 Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_12/
18.07.2017 - 12 Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen [2]. (1) 1Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. 2Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich.

§ 12 HGB: Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen

https://gesetze-in-app.de/HGB/12
OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.10.2014, Az. 12 W 2217/14 Mit dem Eingang der erstellten und eingereichten Bilddatei bei dem Registergericht ist die Anmeldung im Sinne des § 12 HGB wirksam erfolgt und die Veröffentlichung der Eintragung kann dort vorgenomm

Handelsgesetzbuch: HGB | 62., überarbeitete Auflage, 2018 | Buch ...

http://www.beck-shop.de/handelsgesetzbuch-hgb/productview.aspx?product=22887991
09.02.2018 - Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm. Gewicht: 280 g. Das Werk ist Teil der Reihe: (Beck-Texte im dtv; 5002) · Zum Werk · Kundenbewertung · Rezensionen. Inhalt Handelsgesetzbuch, Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, Publizitätsgesetz, Handelsr

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  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Zweiter Abschnitt: Handelsregister; Unternehmensregister › § 12

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 12 HGB
    § 12 Abs. 1 HGB oder § 12 Abs. I HGB
    § 12 Abs. 2 HGB oder § 12 Abs. II HGB

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