(1) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrage von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung seines den bezeichneten Betrag übersteigenden Anteils am Gewinne des letzten Jahres zu verlangen.
(2) Im übrigen ist ein Gesellschafter nicht befugt, ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter seinen Kapitalanteil zu vermindern.
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gegenüber der Gesellschaft: Sozial-. -ansprüche, i. B. Beitragsleistung (§ 706 I BGB). Treuepflicht (§ 242 BGB). oHG: §§ 112, 113 HGB. KG: § 165 HGB. -verpflichtung, i. B. Gewinn- und Verlustbeteiligung (§ 722 BGB). oHG / KG: §§ 120 – 122 BGB. Stimmrecht
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Auflage die Kommentierung der §§ 105–122 HGB verantwortet hat. Ihre Kommentierung wird mit dieser Auflage durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder fortgeführt, der neu zu dem Autorenteam gestoßen ist. Entsprechendes gilt für Frau Univ.-Prof. Dr. Frauke Wed
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folgt die Gewinnverteilung in der KG nach §§ 120 – 122,. 161 II HGB, wobei hinsichtlich des Kommanditisten die. Vorschriften §§ 167 – 169 HGB zu beachten sind. Die Gewinnverteilung erfolgt dabei in mehreren Schritten: 1. Zunächst ist der Jahresgewinn der
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Keine Erstreckung auf Inhabergeschäfte und Privatgeschäfte (= Prokura),. ▫ Weitere rechtsgeschäftliche Einschränkungen sind möglich (≠ Prokura), aber:§ 54 Abs. 3. HGB Beschränkungen sind gegenüber Dritten nur wirksam, wenn Dritte die. Beschränkung kannte
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Definition von finanziellen Verbindlichkeiten in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des. Unternehmens erfüllt wird oder werden kann;“. Fragestellung 8: Verletzt das Entnahmerecht der Gesellschafter i.S.d. § 122 Abs. 1. HGB diese Bedingung? 20. Die Bedingun
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-4-maerz...
nahmefällen nicht verlässlich schätzbar ist (DRS 23, Tz. 122). Damit wird den Änderungen des § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB n.F. durch das Bilanzrichtli- nie-Umsetzungsgesetz Rechnung getragen, der entsprechend für den GFW aus der Kapitalkonsolidierung gilt (§
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_122/
18.07.2017 - 122 Entnahmerecht. (1) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrage von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nic
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/v-innenverhaeltnis-6...
Der persönlich haftende Gesellschafter darf gem. § 122 Abs. 1 HGB zunächst 4 % seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils entnehmen. Das Kapitalentnahmerecht ist nicht zu verwechseln mit der Vorabdividende des § 121 Abs. 1 HGB, die
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Gewinn- und Verlustverteilung einer OHG. Mehr dazu ... Subscribe to RSS - § 122 HGB. Submenü. Datenschutz / Rechtliche Hinweise · Impressum · Kontakt · Sitemap / Inhaltsverzeichnis. Themen. Finanzierung · Investition · Kennzahlen · Kostenrechnung · Lexik
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Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander. § 109. Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag; die Vorschriften der §§ 110 bis 122 finden nur insoweit Anwendung, als nicht durch den Ge
http://www.study-board.de/thread/33132-bedeutung-von-hgb-122-entnahmen/
Hallo.ich habe da ein Problem und verstehe nicht "Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrag von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben…