§ 13 HGB, Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland
Paragraph 13 Handelsgesetzbuch

(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt wird, zur Eintragung anzumelden. In gleicher Weise sind spätere Änderungen der die Zweigniederlassung betreffenden einzutragenden Tatsachen anzumelden.


(2) Das zuständige Gericht trägt die Zweigniederlassung auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung oder des Sitzes unter Angabe des Ortes sowie der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt ist, ein, es sei denn, die Zweigniederlassung ist offensichtlich nicht errichtet worden.


(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aufhebung der Zweigniederlassung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Selbstständige Zweigniederlassung und unselbständige ...

https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Handels...
Auch für die rechtliche Behandlung der Zweigniederlassung in Deutschland (insbesondere. Eintragung im Handelsregister) ist deutsches Recht anzuwenden. Nach §§ 13 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) ist eine Zweigniederlassung eine vom. Hauptgeschäft räumlich get

Offenlegungsbericht nach Art. 13 Abs. 1 CRR der Bremer Landesbank ...

https://www.bremerlandesbank.de/fileadmin/user_upload/BLB_OB_2015_V_2.0_mit_A_n...
30.06.2015 - Der Offenlegungsbericht tritt als zusätzliches Dokument neben den Geschäftsbericht der Bremer. Landesbank. Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts ist das HGB, das zum. Berichtsstichtag die Grundlage für die Erstellung von

GoBD - Bundesfinanzministerium

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weite...
14.11.2014 - Der Begriff der Aufzeichnungen umfasst Darstellungen in Worten, Zahlen, Symbolen und Grafiken. 13 Werden Aufzeichnungen nach verschiedenen Rechtsnormen in einer Aufzeichnung zusammengefasst (z. B. nach §§ 238 ff. HGB und nach § 22 UStG), müs

HGB-FA - DRSC

https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/31_01a_HGB-FA_DRS-WU_AG-Ergebnisse.pdf
HGB-FA – öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE. Sitzung: 31. HGB-FA / 20.04.2017 / 13:00 – 16:00 Uhr. TOP: 01 – Stand der Diskussion Erarbeitung Standard zur. Währungsumrechnung. Thema: Bericht aus der Arbeitsgruppe Währungsumrechnung. Unterlage: 31_01a_HGB-FA_D

2013-03-13 HGB Konzernabschluss Eurogrid GmbH 31.12.2012 ...

http://www.eurogrid.com/portals/1/Content/Investor%20Relations/Gesch%C3%A4ftsbe...
31.12.2012 - Der Konzern der Eurogrid GmbH (im Folgenden: Konzern bzw. Gruppe) besteht aus der Eurogrid GmbH (Eurogrid) sowie der 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz. Transmission) und der 50Hertz Offshore GmbH (50Hertz Offshore) als verbundene. Unternehm


Webseiten zum Paragraphen

13 HGB Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48480.htm
(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der.

HGB § 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_13d/
18.07.2017 - 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland [2]. (1) Befindet sich die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Ausland, so haben alle eine inländische Zweigniederlass

Handelsgesetzbuch: HGB, Band 13: §§ 451-475h | Staub / Otte | 5 ...

http://www.beck-shop.de/Staub-Otte-Handelsgesetzbuch-HGB-Band-13-451-475h/produ...
Staub, Otte, Handelsgesetzbuch: HGB, Band 13: §§ 451-475h, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-89949-419-8, portofrei.

Kontakt - HGB - Hamburger Geschäftsberichte

http://www.hgb.de/kontakt/
BESbswy. BESbswy. HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG Rentzelstraße 10a 20146 Hamburg. HGB Telefon: +49 (0) 40 41 46 13 – 0. Fax: +49 (0) 40 41 46 13 – 40 moin@hgb.de ...

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.4 ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.4.13 Aufschlüsselung von Risiken – § 285 Nr. 27 HGB. Bertram/Brinkmann/Kessler/M... / 4.4.13 Aufschlüsselung von ...


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Zweiter Abschnitt: Handelsregister; Unternehmensregister › § 13

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 HGB
    § 13 Abs. 1 HGB oder § 13 Abs. I HGB
    § 13 Abs. 2 HGB oder § 13 Abs. II HGB
    § 13 Abs. 3 HGB oder § 13 Abs. III HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net