§ 134 HGB
Paragraph 134 Handelsgesetzbuch

Eine Gesellschaft, die für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen ist oder nach dem Ablaufe der für ihre Dauer bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird, steht im Sinne der Vorschriften der §§ 132 und 133 einer für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft gleich.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Personengesellschaftsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Fehlerhafte Personengesellschaft. - Grenzen -. • §§ 134, 138 BGB. • Minderjährigenschutz (keine Beitragspflicht bzw. Haftung). • nicht aber § 123 BGB und § 312 ..... 115 Abs. 2 HGB). – der Geschäftsführungsbefugnis auf einen oder mehrere. Gesellschafter

UNIVERSITÄT GIESSEN Umstellung der Rechnungslegung von HGB ...

http://wiwi.uni-giessen.de/dl/showfile/bwl4/3755/
Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS oder US-GAAP. - Ausgewählte empirische Ergebnisse ... HGB genannten Bedingungen befreit den genannten Unternehmenskreis von der Pflicht, zusätz- lich einen Konzernabschluß nach den ...... Wien 1998, S. 117-1

HGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN AG 2016/17

https://www.brain-biotech.de/content/files/investor_relations/financial_publica...
30.09.2017 - 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. 883.001. 764.282. III. Finanzanlagen. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen. 8.685.216. 9.592.586. 2. sonstige Rückstellungen. 4.196.647. 3.715.852. 2. Ausleihungen an verbundene

Leseprobe - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/Downloads/Leseproben/999426_web.pdf
f) Gesetzesverstoß (§ 134 BGB) oder Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) ....22 g) Widerruf des Beitritts bei ... I. Die Bedeutung des § 124 HGB bei den Personenhandelsgesellschaften .............23. II. Die GbR als Rechtssubjekt . ... A. Wirksamwerden de

Auszug HGB

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Auszug_HGB.pdf?...
Auszug der in der Androhungsverfügung genannten Regelungen des HGB in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung. § 264 Pflicht zur Aufstellung ..... Abs. 2a der Wirtschaftsprüferordnung über die Eintragung des Abschluss- prüfers oder eine Bestätigung d


Webseiten zum Paragraphen

§ 134 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48619.htm
Eine Gesellschaft, die für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen ist oder nach dem Ablaufe der für ihre Dauer bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird, steht im Sinne der Vorschriften der §§ 132 und 133 einer.

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.4 ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 414 Mit § 285 Nr. 21 HGB (bzw. 314 Nr. 13 HGB im KA) wurden dem Handelsrecht bisher fremde Regelungen auf Grund der Abänderungs-RL eingefügt (285 HGB Rz 134 ff.). Die Vorschrift verpflichtet große KapG zu Angaben über die wesentlichen marktunüblichen

Verstoß gegen § 319 HGB führt nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit ...

http://www.bankundkapitalmarkt.de/newsletter-inhalte/1624-verstoss-gegen-s-319-...
24.02.2010 - Verstoß gegen § 319 HGB führt nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit eines Vertrags über die Prüfung eines Jahresabschlusses. Details: Erstellt: 24. Februar 2010 ... Infolgedessen konnte der Vertragsabschluss nicht gegen die Bestimmung des § 134

HGB - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.

BGH, Urteil vom 22. März 2011 - Az. 16 O 538/06 - openJur

https://openjur.de/u/165154.html
22.03.2011 - Der Kläger hat seinen mit der Klage geltend gemachten Rückzahlungsanspruch auf § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 2 HGB, hilfsweise auf abgetretenes Recht und auf §§ 134, 143 InsO gestützt. Das Landgericht hat der Klage aus abgetretenem Recht bis auf


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft › Vierter Titel: Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern › § 134

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 134 HGB
    § 134 Abs. 1 HGB oder § 134 Abs. I HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net