(1) Die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht sind von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das gleiche gilt von jeder Änderung in den Personen der Liquidatoren oder in ihrer Vertretungsmacht. Im Falle des Todes eines Gesellschafters kann, wenn anzunehmen ist, daß die Anmeldung den Tatsachen entspricht, die Eintragung erfolgen, auch ohne daß die Erben bei der Anmeldung mitwirken, soweit einer solchen Mitwirkung besondere Hindernisse entgegenstehen.
(2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Liquidatoren sowie die Eintragung der gerichtlichen Abberufung von Liquidatoren geschieht von Amts wegen.
(3) (weggefallen)
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.notar-steer.de/art/file/Vortrag_MoMiG.ppt
„Die Geschäftsführer haben Ihre Unterschrift zur Aufbewahrung bei dem Gericht zu zeichnen.“ Fassung seit EHUG: „Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 II HGB entsprechend.“ § 12 II HGB: „Dokumente sind elektronisch einzureichen.
http://www.ag-essen.nrw.de/infos/Formulare/050_ZT_Partnerschaften/PR-Folgeanmel...
07.02.2017 - durch alle Partner);. (Ausnahme: Auflösung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partnerschaft; hier Eintragung von Amts wegen ohne Anmeldung, §§ 2 Abs. 2. PartGG, 32 HGB);. ➢ die Liquidatoren und deren Vertretungsmac
https://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_148.pdf
2.1.2 Darstellung der Bilanzpositionen nach § 267 HGB. 17. 2.1.2.1 Die Aktivseite der Bilanz. 19. 2.1.2.2 Die Passivseite der Bilanz. 21. 2.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). 25. 2.2.1 Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem. Gesamtkostenverfahren
https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503171040.pdf
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) stellt eine weitere bedeutende. Reform des deutschen Bilanzrechts dar und schließt sich an die große HGB-. Rechtsnovelle 2010 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Kleinstkapitalgesell
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Oetker-Kommentar-Handelsgesetzbuch-H...
Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) von. Prof. Dr. Hartmut Oetker, Prof. Dr. Andreas Bergmann, Dr. Katharina Boesche, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Prof. Dr. Robert Koch, Prof. Dr. Torsten Körber, Karl Kotzian-Marggraf, Prof. Dr.
https://www.iasplus.com/de/binary/documents/1111dissertationhenkel.pdf
23.08.2011 - Dr. Knut Henkel. Eine unternehmenstypenspezifische. Synopse der Rechnungslegungsunter- schiede von Finanzinstrumenten nach. IFRS und HGB. - Unter besonderer Berücksichtigung der Rech- nungslegungsänderungen der Jahre 2008 und 2009. (Finanzkr
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p148
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Torggler. Zitiervorschlag, U.Torggler in Straube, HGB 3 § 148 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
http://www.buzer.de/gesetz/3486/al48630.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von § 148 HGB Handelsgesetzbuch.
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al4831-0.htm
01.01.2007 - Text § 148 HGB a.F. in der Fassung vom 01.01.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553)
http://www.buzer.de/gesetz/3486/v48630.htm
Zitierungen von § 148 HGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.