(1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter).
(2) Soweit nicht in diesem Abschnitt ein anderes vorgeschrieben ist, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung.
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http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR361-...
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 362. I. Grundlagen und Begriffsmerkmale. GbR. OHG. KG. Anwendbare Vorschriften bei. Personengesellschaften. §§ 705 ff. BGB. §§ 105 ff. HGB. §§ 161 ff. § 161 Abs. 2. § 105 Abs. 3 H
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Aufgabe 1. A. Zulässigkeit der Klage. §§ 12, 13 ZPO, § 23 Nr. 1, § 71 Abs.1 GVG. B. Begründetheit der Klage. I. Anspruch K-A aus §§ 453 Abs. 1, 433, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 437 Nr. 3,. § 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 128, 161 Abs. 2 HGB. 1. A
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I. Anspruch aus §§ 280 I, 634 Nr. 4 BGB i.V.m. §§ 176 I 1, 161 II, 128 HGB. 1. Vorliegen einer KG(+). 2. Kommanditistenstellung des H (+). 3. Verbindlichkeit der KG: a. Sonderverbindung: Werkvertrag zwischen KG und K, § 631 BGB (+); die R-KG wurde bei de
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21.11.2017 - gemäß § 289 a HGB und § 315 Abs. 5 HGB1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben sich im Geschäftsjahr 2016/17 eingehend mit der Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
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Frage 1: A. Anspruch T gegen Jakob J+B KG auf Zahlung von 920 € aus §§ 433 II BGB. I. Anspruch entstanden falls Abschluss Kaufvertrag zwischen T und Jakob J+B KG … (+). 1. WE des T (+). 2. WE der KG? a) Existenz der KG ? … (+) aa) KG rechtsfähige Wirkung
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18.07.2017 - 161 Begriff der KG; Anwendung der Vorschriften über die OHG. (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einig
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Das Recht der Kommanditgesellschaft. Handelsgesetzbuch. Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft. § 161. (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsch
https://jura-online.de/learn/kg-161-ff-hgb/1235/excursus
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Die KG ist nach § 161 Abs.1 HGB eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubi
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Startseite›Aktuelles›Know-how›OLG Hamm: BGB §311 Abs. 2; HGB §§161, 172 Abs. 4. Veröffentlichung. OLG Hamm: BGB §311 Abs. 2; HGB §§161, 172 Abs. 4. Autoren Seeger, Marc; Schäfer, Carsten. Erschienen in: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht - EWiR, 2007, S