§ 166 HGB
Paragraph 166 Handelsgesetzbuch

(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.


(2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter eingeräumten weiteren Rechte stehen dem Kommanditisten nicht zu.


(3) Auf Antrag eines Kommanditisten kann das Gericht, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher und Papiere jederzeit anordnen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

AKTUELLES ENERGIE BGH GEWÄHRT ... - Gleiss Lutz

https://www.gleisslutz.com/node/13154/pdf
23.05.2017 - Voraussetzung für den Informationsanspruch nach § 166 Abs. 3 HGB ist das Vorliegen eines wichtigen. Grundes. Ein wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann anzunehmen, wenn die. Belange des Kommanditisten durch das v

Einsichtsrecht bei berechtigtem Misstrauen in die ... - Bayern.Recht

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08.07.2016 - HGB § 166. BGB § 133, § 157, § 242, § 280, § 286. Leitsatz: Es begründet den Verdacht einer unredlichen Geschäftsführung, wenn Jahresabschlüsse über einen längeren Zeitraum nicht aufgestellt werden. (Rn. 38) (redaktioneller Leitsatz). Schlag

Sachenrecht - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Sachenrecht-9783800649976_141220...
366 HGB. • grundsätzlich Erwerber;. • bei Stellvertreter gilt § 166 BGB;. • bei Gesamtvertretung (zB durch Gesellschaf- ter, Organe) gilt: »ein faules Ei verdirbt den. Brei«. •. Gutgläubigkeit b) Gegenstand des guten Glaubens (G). Gegenstand des guten Gl

Personengesellschaftsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Personengesellschaften. - Regelungskonzeption -. • keine vollständige Regelung der einzelnen. Gesellschaften, sondern Verweisungstechnik. • Grundlage allgemeines Vertragsrecht: – grundsätzliche Anwendbarkeit des BGB AT. – Grenzen der Vertragsautonomie vo

§ 26 Vollmacht § 166 II: Vollmacht = durch Rechtsgeschäft erteilte ...

http://www.rewi.uni-jena.de/rewi2media/Downloads/Lehrstuehle/Eichenhofer/LS_Eic...
Arten der Vollmacht. Umfang der Vollmacht wird durch Vollmachtgeber bestimmt: SPEZIALVOLLMACHT ←→ GENERALVOLLMACHT. Handelsrecht. - Handelsrechtliche Vollmachten: Prokura (§§ 48 f. HGB): alle Geschäfte eines. Kaufmanns, außer Grundstücksgeschäften;. - §


Webseiten zum Paragraphen

§ 166 Abs. 3 HGB kann das Informationsrecht des Kommanditisten auf ...

https://www.ebnerstolz.de/de/166-abs-3-hgb-kann-das-informationsrecht-des-komma...
Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. Vielmehr erweitert § 16

§ 166 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48648.htm
(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. (2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung.

Informationsrecht das Kommanditisten gemäß § 166 Abs. 3 HGB ist ...

https://www.skwschwarz.de/aktuelles/artikel/artikel-detail/news/informationsrec...
Nicht selten weigert sich die Kommanditgesellschaft (KG) ihren Kommanditisten vollständige Informationen über ihre wirtschaftliche Situation zu geben. In diesem Fall kann der Kommanditist sie auf Auskunft verklagen. Wenig bekannt ist anscheinend, dass §

HGB § 166 Kontrollrechte des Kommanditisten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_166/
19.12.1985 - ... 164 Keine Geschäftsführungsbefugnis der Kommanditisten · § 165 Kein gesetzliches Wettbewerbsverbot für die Kommanditisten · § 166 Kontrollrechte des Kommanditisten · § 167 Gewinn- und Verlustberechnung; Verlustbeteiligung des Kommanditis

§ 166 HGB: Informationsrecht des Kommanditisten ...

https://www.personengesellschaften.info/urteile-gesellschaftsrecht/166-hgb-info...
12.10.2016 - Lesen Sie hier eine interessante BGH-Entscheidung zu § 166 Abs. 3 HGB - es geht um das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten.


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft › § 166

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 166 HGB
    § 166 Abs. 1 HGB oder § 166 Abs. I HGB
    § 166 Abs. 2 HGB oder § 166 Abs. II HGB
    § 166 Abs. 3 HGB oder § 166 Abs. III HGB

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