§ 18 HGB
Paragraph 18 Handelsgesetzbuch

(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.


(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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http://www.meub.de/Inhalte/handelsrecht/3_handelsfirma/17ff.pdf
Die Handelsfirma, §§ 17 ff. HGB. Firmenunterscheidbarkeit,. § 18 Abs. 1. Firmenwahrheit,. § 18 Abs. 2. Firmen- beständigkeit. Firmeneinheit. Firmen- öffentlichkeit. Die Firma muss zur Kenn- zeichnung geeignet sein und. Unterscheidungskraft besit- zen. Un

B. Die handelsrechtliche Firma I. Begriff und Bedeutung II ...

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Unternehmensträger, vgl. auch § 124 HGB. • Rechtsgrundlagen: §§ 17 – 37a HGB, § 4 GmbHG, § 4 AktG, §§ 18, 125 UmwG, §§ 374 ff. FamFG. - Nur Kaufmann ist zur Führung einer Firma berechtigt und verpflichtet. -. Kleingewerbetreibende haben keine Firma, sond

Handelsgesellschaften iSv § 6 Abs. 1 HGB - TU Dresden

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Handelsrecht01_Folien. Die Firma des Kaufmanns. 2 Grundregeln §§ 18, 19 HGB. Bildung der Firma: 4 Sonderregeln §§ 21 – 24 HGB für spezielle Fälle. Die Bildung der Firma im Regelfall nach §§ 18, 19 HGB. Zwei Bestandteile. Firmenkern. Rechtsformzusatz. § 1

Skript Handelsrecht - jura | Uni Bonn

http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/...
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(Arbeitsgliederung-Wettbewerbsrecht - Firmenmissbrauch \247\24037 ...

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/materialien/wettbewer...
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Webseiten zum Paragraphen

§ 18 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48493.htm
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen.

Irreführungsverbot nach § 18 Abs. 2 HGB (Handels- und ...

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/irrefuehrungsverbot-nach-18-abs-2-h...
06.06.2012 - Zu Fragen des firmenrechtlichen Irreführungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB hat das Kammergericht entschieden (Urt. v. 26.10.2011, Az. 25 W ...

Firmenbildung - Informationen zum Firmenrecht - Namenswahl - IHK ...

https://www.weingarten.ihk.de/recht/Auftreten-im-Geschaeftsverkehr/Firmenname/F...
Nach § 18 HGB muss eine Firma im wesentlichen drei Funktionen erfüllen: sie muss Unterscheidungskraft und damit auch eine entsprechende Kennzeichnungswirkung haben; die Gesellschaftsverhältnisse müssen ersichtlich sein (Rechtsformzusatz); sie darf nicht

§ 18 HGB - openJur

https://openjur.de/g/hgb/18-ed-desc.html
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.(2) Die Firma darf keine Angaben enthal ...

Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen

https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_02005
Die Registergerichte prüfen die Zulässigkeit einer Firma von Amts wegen. Verstößt der Firmenwortlaut gegen gesetzliche Bestimmungen, muss das Gericht den Antrag auf Eintragung zurückweisen. Insbesondere die Regelung des § 18 HGB setzt der Kreativität bei


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Dritter Abschnitt: Handelsfirma › § 18

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 18 HGB
    § 18 Abs. 1 HGB oder § 18 Abs. I HGB
    § 18 Abs. 2 HGB oder § 18 Abs. II HGB

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