(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.meub.de/Inhalte/handelsrecht/3_handelsfirma/17ff.pdf
Die Handelsfirma, §§ 17 ff. HGB. Firmenunterscheidbarkeit,. § 18 Abs. 1. Firmenwahrheit,. § 18 Abs. 2. Firmen- beständigkeit. Firmeneinheit. Firmen- öffentlichkeit. Die Firma muss zur Kenn- zeichnung geeignet sein und. Unterscheidungskraft besit- zen. Un
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR519-...
Unternehmensträger, vgl. auch § 124 HGB. • Rechtsgrundlagen: §§ 17 – 37a HGB, § 4 GmbHG, § 4 AktG, §§ 18, 125 UmwG, §§ 374 ff. FamFG. - Nur Kaufmann ist zur Führung einer Firma berechtigt und verpflichtet. -. Kleingewerbetreibende haben keine Firma, sond
https://tu-dresden.de/gsw/jura/dire/jfzivil6/ressourcen/dateien/dateien/folien_...
Handelsrecht01_Folien. Die Firma des Kaufmanns. 2 Grundregeln §§ 18, 19 HGB. Bildung der Firma: 4 Sonderregeln §§ 21 – 24 HGB für spezielle Fälle. Die Bildung der Firma im Regelfall nach §§ 18, 19 HGB. Zwei Bestandteile. Firmenkern. Rechtsformzusatz. § 1
http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/...
aa) Namensfähigkeit (§ 18 I HGB). Die vom Unternehmer gewählte Firma muss abstrakt gesehen fähig sein, das Unternehmen zu identifizieren (Namensfähigkeit). Dazu muss die Firma nach § 18 I HGB zur Kennzeichnung geeignet sein und darüber hinaus Unterscheid
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/materialien/wettbewer...
Vorzugswürdig erscheint hier eine materielle Privilegierung gegenüber dem Grundsatz der Firmeneinheit. b) Unbefugt. Verstoß gegen § 18, § 19, §§ 21-24 (strittig für das Einwilligungser- fordernis der §§ 22, 24 Abs. 2), § 30 (Unterscheidbarkeit), Grundsat
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48493.htm
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/irrefuehrungsverbot-nach-18-abs-2-h...
06.06.2012 - Zu Fragen des firmenrechtlichen Irreführungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB hat das Kammergericht entschieden (Urt. v. 26.10.2011, Az. 25 W ...
https://www.weingarten.ihk.de/recht/Auftreten-im-Geschaeftsverkehr/Firmenname/F...
Nach § 18 HGB muss eine Firma im wesentlichen drei Funktionen erfüllen: sie muss Unterscheidungskraft und damit auch eine entsprechende Kennzeichnungswirkung haben; die Gesellschaftsverhältnisse müssen ersichtlich sein (Rechtsformzusatz); sie darf nicht
https://openjur.de/g/hgb/18-ed-desc.html
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.(2) Die Firma darf keine Angaben enthal ...
https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_02005
Die Registergerichte prüfen die Zulässigkeit einer Firma von Amts wegen. Verstößt der Firmenwortlaut gegen gesetzliche Bestimmungen, muss das Gericht den Antrag auf Eintragung zurückweisen. Insbesondere die Regelung des § 18 HGB setzt der Kreativität bei