§ 21 HGB
Paragraph 21 Handelsgesetzbuch

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Skript Handelsrecht - jura | Uni Bonn

http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/...
geändert hat (§21 HGB), der Inhaber des Handelsgeschäfts rechtsgeschäftlich oder kraft. Erbfolge gewechselt hat und der bisherige Eigentümer oder seine Erben eingewilligt haben. (§ 22 HGB) oder Gesellschafter ein- oder ausgetreten sind (§24 HGB). Scheide

HGB direkt - PwC

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11.01.2017 - 2. Berichtspflichtige Unternehmen. Einen „Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit“ (Entgeltbericht) sollen. Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Aufstellung eines Lageberichts nach §§ 264 und 289 HGB verp

Gesetzesänderung bei der Abzinsung von ... - Deloitte

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Februar 2016) anhält. Die zur Ermittlung des HGB-. Rechnungszinses hilfsweise herangezogenen Markt- zinsen beruhen auf den Industrieanleihen im Index iBoxx. Corporate € AA 10+ (s. Abb. 2 auf S. 4). 10-Jahres-Durchschnitt. 7-Jahres-Durchschnitt. 0,0%. 1,0

Jahresabschluss 2016 (HGB) - MeVis Medical Solutions AG

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Webseiten zum Paragraphen

§ 21 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48496.htm
Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

Definition » Firmenwahrheit « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/firmenwahrheit.html
Firmenwahrheit: Der Grundsatz besagt, dass jede Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein muss und nicht über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers täuschen darf (irreführende Firmen). Ausnahmen: Bei Namensänderung des Inhabers bleibt Firma be

Hochschule fuer Grafik und Buchkunst / Leipzig - HGB Leipzig

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Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig - www.hgb-leipzig.de

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Voraussetzungen des § 15 I HGB (21) Was sind die tatbe... | Handels ...

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09.01.2018 - Welche Geschehnisse des Handelsverkehrs einzutragen sind, schreibt das Gesetz jeweils vor (besonders wichtig: Erteilung und Erlöschen von Prokura, § 53 I und II; Änderung und Ausschluss der Vertretungsmacht von Gesellschaftern, § 106 II Nr.


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Dritter Abschnitt: Handelsfirma › § 21

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 21 HGB
    § 21 Abs. 1 HGB oder § 21 Abs. I HGB

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