§ 235 HGB
Paragraph 235 Handelsgesetzbuch

(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft hat sich der Inhaber des Handelsgeschäfts mit dem stillen Gesellschafter auseinanderzusetzen und dessen Guthaben in Geld zu berichtigen.


(2) Die zur Zeit der Auflösung schwebenden Geschäfte werden von dem Inhaber des Handelsgeschäfts abgewickelt. Der stille Gesellschafter nimmt teil an dem Gewinn und Verlust, der sich aus diesen Geschäften ergibt.


(3) Er kann am Schluß jedes Geschäftsjahrs Rechenschaft über die inzwischen beendigten Geschäfte, Auszahlung des ihm gebührenden Betrags und Auskunft über den Stand der noch schwebenden Geschäfte verlangen.


Benachbarte Paragraphen


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7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

https://www.volksbank-wewelsburg-ahden.de/content/dam/g4383-0/Solvabilit%C3%A4t...
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital. Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2011 wie folgt zusammen (in TEUR): Kernkapital 2.876. davon eingezahltes Kapital 734. davon offene Rücklagen 2.071. davon Sonde


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INHALTSÜBERSICHT

https://d-nb.info/998316806/04
§285 Nr. 22 HGB 232. 7.7 Bewertungseinheiten. §285 Nr. 23 HGB 235. 7.8 Pensionsrückstellungen. §285 Nr. 24 HGB 238. 7.9 Angaben zur Verrechnung des Pensionsvermögens. §285 Nr. 25 HGB 241. 7.10 Anteile und Anlageaktien an inländischem Investmentvermögen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

https://www.ffw-tuebingen.de/download/file/fid/206
Hilfsweise/ Ergänzend zum HGB findet auch das BGB Anwendung ... §348 HGB vs. §343 BGB. • Verzicht auf Formvorschriften bei Bürgschaft, Schuldversprechen,. Schuldanerkenntnis, sofern Erklärungen als Handelsgeschäfte ...... 235 I HGB Anspruch des stillen G

Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 7-Jahresdurchschnitt

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_und_Kapitalma...
Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB / 7-Jahresdurchschnitt. % p.a.. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 2016 Sept. 1,66. 1,77. 1,91. 2,08. 2,26. 2,43. 2,58. 2,73. 2,85. 2,97. Okt. 1,64. 1,74. 1,87. 2,04. 2,22. 2,39. 2,54. 2,68. 2,81. 2,93. Nov. 1,61. 1

F. Haftung des Wirtschaftsprüfers für Prüfungstätigkeiten

http://shop.ruw.de/buecher/zusatzdokumente/4392_9783800520954_leseprobe.pdf
zunehmend zivilrechtlichen Schadensersatzklagen ausgesetzt sehen.235. 149. Nachfolgend wird zunächst näher auf die Haftung des Abschlussprüfers bei. Pflichtprüfungen nach den §§ 316ff., 264a HGB gegenüber der geprüften Ge- sellschaft eingegangen, wobei i

EK-FK-Abgrenzung bei stillen Einlagen Typisch ... - Universität zu Köln

http://www.jura.uni-koeln.de/sites/gesellschaftsrecht-bilanzrecht/user_upload/1...
18.05.2016 - Stille Einlagen sind im Jahresabschluss des. Geschäftsinhabers nach h.M. grds. als. Verbindlichkeit (FK) auszuweisen. Arg.: →. – Ausgleichsforderung bei Beendigung (§ 235 HGB). – Insolvenzforderung des Stillen (§ 236 I HGB). – Verlustteilnah


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 235 Auseinandersetzung nach Auflösung der Gesellschaft ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_235/
19.12.1985 - ... 233 Einsichts- und Kontrollrechte des stillen Gesellschafters · § 234 Kündigung der stillen Gesellschaft, Tod des stillen Gesellschafters · § 235 Auseinandersetzung nach Auflösung der Gesellschaft, Abwicklung schwebender Geschäfte · § 23

§ 235 HGB: - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/HGB/235
BGH, URTEIL vom 2.1.2015, Az. II ZR 335/13 Die Kündigung führt zur Auflösung der stillen Gesellschaft und zur Auseinandersetzung nach Maßgabe des § 235 HGB, bei der die Einzelansprüche unselbstständige Rechnungsposten werden (BGH, Urteil vom 8. November

Die stille Gesellschaft - Jura online lernen - Juracademy

https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/stille-gesellschaft.h...
Der Inhaber des Handelsgeschäfts errechnet anschließend den Auszahlungsanspruch des typisch Stillen im Wege der Gewinnermittlung, der atypisch Stille wird am tatsächlichen Geschäftswert beteiligt. Der Stille hat gegen den Inhaber des Handelsgeschäftes An

Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens § 235 HGB ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2006/BFH/Vereinnahmun...
Dieses Guthaben entsteht nicht erst mit der Auflösung der Gesellschaft, sondern besteht bereits --ausgedrückt durch das Einlagenkonto-- während des Bestehens der Gesellschaft (MünchKommHGB/Karsten Schmidt, § 235 Rz. 29, m.w.N; zur gesellschaftsrechtliche

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  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Dritter Abschnitt: Stille Gesellschaft › § 235

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 235 HGB
    § 235 Abs. 1 HGB oder § 235 Abs. I HGB
    § 235 Abs. 2 HGB oder § 235 Abs. II HGB
    § 235 Abs. 3 HGB oder § 235 Abs. III HGB

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