Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
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https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/do...
schäftsjahren nicht mehr als jeweils 500.000 EUR Umsatzerlöse und jeweils 50.000 EUR Jahres- überschuss aufweisen, sind von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit (§ 241a Satz 1 HGB). Für Geschäftsjahre ab d
http://www.aua-steuerberater.de/downloads/infobrief-bilmog.pdf
2. Einführung einer Befreiungsvorschrift. S 241a HGB. Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden. Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die Buchfü
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-8349-1539-9_l.pdf
241 a HGB. § 241 a Befreiung von der Pfl icht zur Buchführung und Erstellung eines In ventars. HGB a.F.. 17. BilM. oG_Ref-E. BilM. oG_Reg-E. BilM. oG. –. (1) Einzelkaufleute und P ersonen- handelsgesellschaften, die an den. Abschlussstichtagen von zw ei
https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_B...
Euro in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet, sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Unternehmensgründer sind be- freit, wenn die genannten Schwellen am ersten Abschlussstichtag nach der Neu- gründung nicht
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Einkommenst...
Dazu müssen die o. g. Voraussetzungen am Ende des ersten Geschäftsjahres vor- liegen. Übersicht: Hauptfälle zur Buchführungspflicht. Buchführungspflicht. Handelsrecht. Steuerrecht. Neuregelung: Einzelkaufmann (e.K.) wenn § 241a HGB greift, d. h.. • an de
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Normenzusammenhang Rz. 1 Die §§ 238–241 HGB regeln die Buchführungspflichten und die Vorschriften zum Inventar. § 241a HGB ist eine im Zuge des BilMoG geschaffene Ausnahmeregelung, die kleine EKfl von der kaufmännischen Buchführung der §§
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a161203.htm
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht.
https://www.bibukurse.de/bilanz-nach-handelsrecht/grundlegendes/groessenklassen...
Nach § 241a HGB ist es für Einzelkaufleute möglich, welche an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen. • 600.000 € Umsatzerlöse und (!). • 60.000 € Jahresüberschuss. aufweisen, auf die handelsrechtliche Buchführung zu verzichten (§ 241a S. 1 HGB).
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Gesetze/BilMoG-Die-Neuregelung-de...
24.10.2011 - Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die bisherige strenge Anknüpfung der Buchführungspflicht an die Kaufmannseigenschaft eingeschränkt. Nach dem neu eingeführten § 241 a HGB wurden bestimmte Einzelkaufleute von der Ver
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_241a/
1Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fall de