Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
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http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/downloads/ag_hand...
Grundsätzlich nach Vorschriften des BGB § 167 I BGB; § 48 HGB bestimmt Besonderheiten für Prokura: ... des Kaufmanns betreffen (aber: beachte § 344 HGB); die von Gesetzes wegen ausdrücklich dem Geschäftsinhaber vorbehalten sind (Erteilung der Porkura, §
http://www.prof-skopp.de/uploads/File/Arbeiten%20mit%20Gesetzestexten.pptx
am Beispiel des Handelsgesetzbuch. 1. 1. Geschichte des HGB. Vorläufer: Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861; Handelsgesetzbuch (HGB). erlassen am 10.Mai 1897; In Kraft getreten am 1. Januar 1900. Letzte Änderung vom. Gesetz vom 1. Mä
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/banken/handlungsvprokura.doc
54 [1] HGB). a) Welche Bedeutung hat die von einem Handlungsbevollmächtigten abgegebene Willenserklärung? (§ 164 BGB). b) Wie erfolgt die Erteilung einer ... weitere Parkplätze einzurichten; Belastung des Grundstückes mit einem Grundpfandrecht; Kauf eine
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-7-septe...
Aktueller Anlass. Das IDW hat am 13. September 2016 den vom Hauptfachausschuss (HFA) in seiner 245. Sitzung verabschiedeten Entwurf einer Neufassung der. IDW Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von. Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS
http://www.ww.uni-magdeburg.de/bwl3/Download/WS%200607/RewWe0607%20Gesetze%2023...
244 HGB: Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. § 245 HGB: Unterzeichnung. Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellsch
https://www.idw.de/blob/43296/5f10bcf1849545e452fdd254d97124f9/down-idweps303nf...
31.07.2009 - S 245 HGB. Erklärungen gegenüber allen Jahresabschlussadressaten wametre. Attr. PI e. Ir. (S. ممالک. Y. Zutreffend ist aus meiner Sicht zunächst die Darstellung, dass die Unterschrift des Kaufmanns gem. S 245 HGB unter dem festgestellten Jah
https://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/recht/tipps_dihk_endve...
§245 HGB, sowie das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses durch den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ist weiterhin anzugeben. Die Einreichung der Hinterlegung erfolgt weiterhin in elektronischer Form beim Bundesanzeiger. Die Offenlegung erf
http://d-nb.info/1126268682/04
4.2.6 Konsolidierungsvergleich von IFRS und HGB...................................... 245. 4.3 Weitere Konsolidierungen............................................................................... 245. 4.3.1 Schuldenkonsolidierung......................
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48678.htm
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 § 245 HGB regelt die Verpflichtung des Kfm. zur Unterzeichnung des datierten Jahresabschlusses. Dieser setzt sich zusammen aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB) bzw. im Falle von KapG und KapCoGes aus Bilanz, GuV und Anhang (§§ 264 Abs.
https://openjur.de/g/hgb/245.html
245 Unterzeichnung →. Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_245/
19.12.1985 - Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss. Erster Titel: Allgemeine Vorschriften. § 245 Unterzeichnung. 1Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 2Sind mehrere persönlich haftende Gesells
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/245
1Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 2Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. Zu § 245: Eingefügt durch G vom 19. 12. 1985 (BGBl I S. 2355). § 244 HGB, Spra