§ 245 HGB, Unterzeichnung
Paragraph 245 Handelsgesetzbuch

Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/downloads/ag_hand...
Grundsätzlich nach Vorschriften des BGB § 167 I BGB; § 48 HGB bestimmt Besonderheiten für Prokura: ... des Kaufmanns betreffen (aber: beachte § 344 HGB); die von Gesetzes wegen ausdrücklich dem Geschäftsinhaber vorbehalten sind (Erteilung der Porkura, §

HGB Handelsgesetzbuch - prof-skopp.de

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am Beispiel des Handelsgesetzbuch. 1. 1. Geschichte des HGB. Vorläufer: Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861; Handelsgesetzbuch (HGB). erlassen am 10.Mai 1897; In Kraft getreten am 1. Januar 1900. Letzte Änderung vom. Gesetz vom 1. Mä


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Handlungsvollmacht und Prokura - Berufsbildung NRW

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54 [1] HGB). a) Welche Bedeutung hat die von einem Handlungsbevollmächtigten abgegebene Willenserklärung? (§ 164 BGB). b) Wie erfolgt die Erteilung einer ... weitere Parkplätze einzurichten; Belastung des Grundstückes mit einem Grundpfandrecht; Kauf eine


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HGB direkt - PwC

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Aktueller Anlass. Das IDW hat am 13. September 2016 den vom Hauptfachausschuss (HFA) in seiner 245. Sitzung verabschiedeten Entwurf einer Neufassung der. IDW Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von. Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS

§ 238 HGB: Buchführungspflicht

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244 HGB: Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. § 245 HGB: Unterzeichnung. Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellsch

Sauermann Epple Jurowsky WP StB - IDW

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31.07.2009 - S 245 HGB. Erklärungen gegenüber allen Jahresabschlussadressaten wametre. Attr. PI e. Ir. (S. ممالک. Y. Zutreffend ist aus meiner Sicht zunächst die Darstellung, dass die Unterschrift des Kaufmanns gem. S 245 HGB unter dem festgestellten Jah

Jahresabschlüsse mit früheren ... - IHK Frankfurt am Main

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§245 HGB, sowie das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses durch den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ist weiterhin anzugeben. Die Einreichung der Hinterlegung erfolgt weiterhin in elektronischer Form beim Bundesanzeiger. Die Offenlegung erf

Internationale Rechnungslegung

http://d-nb.info/1126268682/04
4.2.6 Konsolidierungsvergleich von IFRS und HGB...................................... 245. 4.3 Weitere Konsolidierungen............................................................................... 245. 4.3.1 Schuldenkonsolidierung......................


Webseiten zum Paragraphen

§ 245 HGB Unterzeichnung Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48678.htm
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 § 245 HGB regelt die Verpflichtung des Kfm. zur Unterzeichnung des datierten Jahresabschlusses. Dieser setzt sich zusammen aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB) bzw. im Falle von KapG und KapCoGes aus Bilanz, GuV und Anhang (§§ 264 Abs.

§ 245 HGB - Unterzeichnung - openJur

https://openjur.de/g/hgb/245.html
245 Unterzeichnung →. Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

HGB § 245 Unterzeichnung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_245/
19.12.1985 - Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss. Erster Titel: Allgemeine Vorschriften. § 245 Unterzeichnung. 1Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 2Sind mehrere persönlich haftende Gesells

§ 245 HGB, Unterzeichnung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/245
1Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 2Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. Zu § 245: Eingefügt durch G vom 19. 12. 1985 (BGBl I S. 2355). § 244 HGB, Spra


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute › Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß › Erster Titel: Allgemeine Vorschriften › § 245

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 245 HGB
    § 245 Abs. 1 HGB oder § 245 Abs. I HGB

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