(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes:
(2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
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http://vwa-bwl.de/alumni/studentenforum/bwl020_Autor%20unbekannt%20-%20Kurzuebe...
252, I, Nr. 2 HGB). Bei der Bewertung ist grundsätzlich von der Fortführung des Unternehmens auszugehen. Die einzelnen Vermögensgegenstände dürfen nicht nach ihren Liquidationswerten bewertet werden. Die Abweichung von diesem sogenannten going-concern-Pr
http://www.irl.uni-bayreuth.de/PDF_Dateien/Veroeffentlichungen/HGB___252_Sellho...
252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze. (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und. Schulden gilt insbesondere folgendes: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der. Schlus
https://www.idw.de/blob/42078/9a5f118e763727ecfa703aacb3520527/down-bmf-gewinnr...
08.04.2015 - Honorar endgültig entstanden ist (zur Zulässigkeit einer Teilgewinnrealisierung bei periodenübergreifenden Fertigungsaufträgen vgl. ADS, a.a.O., § 252 HGB,. Tz. 86 ff.). Sofern vom Auftraggeber Abschlagszahlungen an den Auftragneh- mer gelei
https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/thuns/muellthuns_vermat/...
Prinzip; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB); Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden mit Fortführungswerten; kein Ansatz von Zerschlagungswerten (Liquidationswerten). III. Grundsatz der Einzelbewertung. 1. Grundsatz. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Bilanzrecht-238-342-HGB-978...
HGB von. Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Prof. Dr. Christoph Watrin, Michael Bisle, Dr. Michael. Bormann, Dr. Jens Wilfried Brune, ... Münchener Kommentar zum Bilanzrecht Band 2: Bilanzrecht §§ 238-342 e HGB – Hennrichs / Kleindi
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ifrs_hgb_kapitel15.pdf
Rechtsgrundlagen. HGB. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 275 HGB. IFRS. IAS 18. Das IASB hat am 28. Mai 2014 in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen. Standardsetter FASB den neuen Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) verab- schiedet. Hierin werden die b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_252/
Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute. Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss. Dritter Titel: Bewertungsvorschriften. § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze [2]. (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Ver
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält zunächst die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz 24 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz 35 ff.) Gr
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48685.htm
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/bewertungsvorschriften/bewertungsvorschri...
Dieser fordert einerseits, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit den Wertansätzen der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres übereinstimmen, und andererseits, dass Form und Gliederung der Bilanzposten beibehalten werde
https://www.rechnungswesen-info.de/wertkorrekturen.html
Allgemeine Bewertungsgrundsätze definiert der § 252 HGB: (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen