§ 264a HGB, Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
Paragraph 264a Handelsgesetzbuch

(1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter

1.
eine natürliche Person oder
2.
eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter
ist oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.


(2) In den Vorschriften dieses Abschnitts gelten als gesetzliche Vertreter einer offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft nach Absatz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaften.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

RS

https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Recht-Steuern/kurzinfo-zu-aenderungen...
Wie bisher ist die Herabsetzung auf einen geringeren Betrag möglich, wenn die Offenlegung nur wenige Tage nach Ablauf der sechswöchigen Androhungsfrist erfolgt, § 335 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. Ordnungsgeldverfahren bei OHG und KG im Sinne von § 264a Abs.


PDF Dokumente zum Paragraphen

April 2017 Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen ...

https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc/D005.pdf?document=D87&language=de
bestehen für diese nach den §§ 264a, 325 HGB die allgemeinen Offenlegungspflichten für. Kapitalgesellschaften. Ferner gelten gem. § 267a HGB generell folgende Unternehmen nicht als. Kleinstkapitalgesellschaften: Investmentgesellschaften,. Unternehmensbet

Kleine Kapitalgesellschaften sowie bestimmte OHGs und ... - Levo-Bank

https://www.levo-bank.de/content/dam/f0813-0/Dateien/PDF-Dateien/___18_KWG-Erfo...
18 KWG-. Kleine Kapitalgesellschaften sowie bestimmte OHGs und KGs gemäß § 264a HGB a) Grundsätzlich erforderliche Unterlagen. ⇨ Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang). ⇨ Gegebenenfalls Lagebericht. ⇨ Zusätzliche Erläuterung, wenn

Jahresabschluss und Lagebericht - Hans-Böckler-Stiftung

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_rechtsfragen_kapitel2.pdf
Gemäß § 264a HGB müssen haftungsbeschränkte Personengesellschaften, typi- scherweise in Form einer GmbH & Co. KG, hinsichtlich Aufstellung, Prüfung, Offen- legung etc. dieselben Vorschriften wie Kapitalgesellschaften anwenden. Zu beachten ist auch hier e

Briefbogen einschl. Briefkopf - IDW

https://www.idw.de/blob/43564/a46d214c9063bf1ec5b102ad1122c1b7/down-idwershfa7n...
30.09.2011 - 2 HGB die Disponibilität des § 167 HGB begrenzt. zu Abschnitt 4.2.1.1 Ausweis der Kapitalanteile / Tz. 42. Die Auffassung, dass bei einer Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB die. Saldierung negativer und positiver Kapitalkon

HGB direkt - PwC

https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-maerz-2011-ausg...
11.03.2011 - Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, dürfen § 274 HGB freiwillig anwenden. Da § 274 HGB nur künftige Steuerbe- und -entlastungen betrifft, die bei dem bilanzierenden Unternehmen selbst entstehen, fällt bei Person


Webseiten zum Paragraphen

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches | ProFirma ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/gmbh-co-kg-rech...
Rz. 14 Die GmbH & Co. KG wird hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens

HGB § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_264a/
264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften [2]. (1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschafte

§ 264a HGB: Anwendung auf bestimmte offene ... - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/HGB/264a
LG Bonn, Beschluss vom 5.10.2009, Az. 39 T 1252/09 Die in § 264a HGB bezeichneten Personenhandelsgesellschaften sollen bezüglich ihres Jahresabschlusses den (gleichen) Verpflichtungen unterworfen werden, wie sie für Kapitalgesellschaften bestehen (OLG Mü

Rechnungslegung – Prüfung und Offenlegung von Bilanzen - IHK ...

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/B...
Personengesellschaften, die von den vorgenannten Pflichten nach § 264a HGB erfasst sind, sind offene Handelsgesellschaften (OHGs) und Kommanditgesellschaften (KGs), bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist bzw. keine Pers

Personengesellschaft Definition und Übersicht: OHG, KG, GbR, GmbH ...

http://www.welt-der-bwl.de/Personengesellschaft
Rechnungslegungsanforderungen. Für Personenhandelsgesellschaften gelten – sofern es sich nicht um haftungsbeschränkte Gesellschaften i.S.d. § 264a HGB wie die GmbH & Co. KG handelt – bzgl. Buchführung und Jahresabschluss die Vorschriften für alle Kaufleu


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Erster Titel: Allgemeine Vorschriften › § 264a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 264a HGB
    § 264a Abs. 1 HGB oder § 264a Abs. I HGB
    § 264a Abs. 2 HGB oder § 264a Abs. II HGB

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