§ 264b HGB, Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts
Paragraph 264b Handelsgesetzbuch

Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
die betreffende Gesellschaft ist einbezogen in den Konzernabschluss und in den Konzernlagebericht
a)
eines persönlich haftenden Gesellschafters der betreffenden Gesellschaft oder
b)
eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn in diesen Konzernabschluss eine größere Gesamtheit von Unternehmen einbezogen ist;
2.
die in § 264 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 genannte Voraussetzung ist erfüllt;
3.
die Befreiung der Personenhandelsgesellschaft ist im Anhang des Konzernabschlusses angegeben und
4.
für die Personenhandelsgesellschaft sind der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bestätigungsvermerk nach § 325 Absatz 1 bis 1b offengelegt worden; § 264 Absatz 3 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Offenlegungspflichten nach dem HGB und Möglichkeiten zu deren ...

https://www.psp.eu/media/in-public/PSP-Beitrag_Offenlegungspflichten_nach_HGB_2...
27.01.2017 - Die Einstandspflicht des Mutterunternehmens ist nach § 264b HGB bei haftungsbe- schränkten Personengesellschaften im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften zur Erlangung der Befreiung von der Offenlegung nicht notwendig. Im Zuge der Umsetzung de

April 2017 Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen ...

https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc/D005.pdf?document=D87&language=de
Befreiung von Tochterunternehmen. Zur wirksamen Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur Offenlegung seines. Jahresabschlusses gem. § 264 Abs.3 HGB bzw. § 264b HGB müssen alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Besteht

HGB direkt - PwC

https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb_direkt_ausg_10_sept_20...
19.06.2013 - 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen. Insofern besteht ein Unterschied zur Regelung in § 264b HGB für Personenhandelsgesell- schaften, wo die den Konzernabschluss aufstellende Personenhandelsgesellschaft die (Offenlegungs-)Erleichterungen etc.

LG Bonn 6

https://www.gmbhr.de/media/LG_BN_31T65210_internet.pdf
Konzernabschlusses durch Muttergesellschaft. HGB § 264b Nr. 3 Buchst. a, § 325, § 335; EWGRL. 660/78 Art. 57. Der Konzernabschluss muss auch dann gemäß § 264b. Nr. 3 lit. a HGB im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt werden, wenn die Muttergesellsch

Offenlegung von Abschlussunterlagen - eBilanz Online

https://www.ebilanzonline.de/fileadmin/pdfs/scope_of_disclosure.pdf
Abs.3 HGB bzw. § 264b HGB zu befreien, müssen alle nachfolgend aufgeführten. Voraussetzungen erfüllt sein. Besteht keine wirksame Befreiung von der Offenlegung eines Jahresabschlusses, kann das. Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld gegen Sie festsetzen.


Webseiten zum Paragraphen

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 In § 264b HGB werden die Voraussetzungen genannt, unter denen TU und ggf. auch MU in der Rechtsform einer PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB durch Integration in einen Konzernabschluss (sog. befreiender Konzernabschluss) die ergänzenden V

§ 264b HGB Befreiung der offenen Handelsgesellschaften ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48699.htm
Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn alle.

Befreiung vom Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB | Firmextra

https://www.firmextra.de/wissen/glossar/264-im-hgb/
Für Unternehmen deren Konzernmutter einen Jahresabschluss erstellt, muss unter bestimmten Voraussetzungen der Abschluss nicht veröffentlicht werden...

HGB § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_264b/
264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts [2]. Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, ei

.§ 264b HGB Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines ...

https://www.brennecke-partner.de/264b-HGB-Befreiung-von-der-Pflicht-zur-Aufstel...
Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des 264a Abs. 1 ist von der Verpflichtung befreit einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorsc.


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Erster Titel: Allgemeine Vorschriften › § 264b

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 264b HGB
    § 264b Abs. 1 HGB oder § 264b Abs. I HGB

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