Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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https://www.psp.eu/media/in-public/PSP-Beitrag_Offenlegungspflichten_nach_HGB_2...
27.01.2017 - Die Einstandspflicht des Mutterunternehmens ist nach § 264b HGB bei haftungsbe- schränkten Personengesellschaften im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften zur Erlangung der Befreiung von der Offenlegung nicht notwendig. Im Zuge der Umsetzung de
https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc/D005.pdf?document=D87&language=de
Befreiung von Tochterunternehmen. Zur wirksamen Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur Offenlegung seines. Jahresabschlusses gem. § 264 Abs.3 HGB bzw. § 264b HGB müssen alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Besteht
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb_direkt_ausg_10_sept_20...
19.06.2013 - 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen. Insofern besteht ein Unterschied zur Regelung in § 264b HGB für Personenhandelsgesell- schaften, wo die den Konzernabschluss aufstellende Personenhandelsgesellschaft die (Offenlegungs-)Erleichterungen etc.
https://www.gmbhr.de/media/LG_BN_31T65210_internet.pdf
Konzernabschlusses durch Muttergesellschaft. HGB § 264b Nr. 3 Buchst. a, § 325, § 335; EWGRL. 660/78 Art. 57. Der Konzernabschluss muss auch dann gemäß § 264b. Nr. 3 lit. a HGB im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt werden, wenn die Muttergesellsch
https://www.ebilanzonline.de/fileadmin/pdfs/scope_of_disclosure.pdf
Abs.3 HGB bzw. § 264b HGB zu befreien, müssen alle nachfolgend aufgeführten. Voraussetzungen erfüllt sein. Besteht keine wirksame Befreiung von der Offenlegung eines Jahresabschlusses, kann das. Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld gegen Sie festsetzen.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 In § 264b HGB werden die Voraussetzungen genannt, unter denen TU und ggf. auch MU in der Rechtsform einer PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB durch Integration in einen Konzernabschluss (sog. befreiender Konzernabschluss) die ergänzenden V
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48699.htm
Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn alle.
https://www.firmextra.de/wissen/glossar/264-im-hgb/
Für Unternehmen deren Konzernmutter einen Jahresabschluss erstellt, muss unter bestimmten Voraussetzungen der Abschluss nicht veröffentlicht werden...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_264b/
264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts [2]. Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist von der Verpflichtung befreit, ei
https://www.brennecke-partner.de/264b-HGB-Befreiung-von-der-Pflicht-zur-Aufstel...
Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des 264a Abs. 1 ist von der Verpflichtung befreit einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorsc.