§ 267 HGB, Umschreibung der Größenklassen
Paragraph 267 Handelsgesetzbuch

(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

1.
6 000 000 Euro Bilanzsumme.
2.
12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3.
Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.


(2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

1.
20 000 000 Euro Bilanzsumme.
2.
40 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3.
Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.


(3) Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 2 bezeichneten Merkmale überschreiten. Eine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 264d gilt stets als große.


(4) Die Rechtsfolgen der Merkmale nach den Absätzen 1 bis 3 Satz 1 treten nur ein, wenn sie an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Im Falle der Umwandlung oder Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1, 2 oder 3 am ersten Abschlußstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung vorliegen. Satz 2 findet im Falle des Formwechsels keine Anwendung, sofern der formwechselnde Rechtsträger eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 ist.


(4a) Die Bilanzsumme setzt sich aus den Posten zusammen, die in den Buchstaben A bis E des § 266 Absatz 2 aufgeführt sind. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbetrag (§ 268 Absatz 3) wird nicht in die Bilanzsumme einbezogen.


(5) Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.


(6) Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen nach anderen Gesetzen bleiben unberührt.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Die Anwendung der neuen Schwellenwerte nach dem ... - wp watch

http://www.wpwatch.de/fileadmin/bilder/PDFs/Fachnachrichten/Anwendung_der_neuen...
Schwellenwerte nach dem BilRUG-RefE. 1. Die Größenkriterien. Im Gegensatz zu der üblicherweise auf alle Größenklassen stattfindenden gleichen prozentualen Erhöhung erfolgt mit dem BilRUG in § 267 HGB-E hauptsächlich die Erhöhung der Schwellenwerte für kl

Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschluessen im ...

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Gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers haben diese Unternehmen mitzuteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten. B. Kleine Wohnungsunternehmen i


PDF Dokumente zum Paragraphen

April 2017 Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen ...

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bestehen für diese nach den §§ 264a, 325 HGB die allgemeinen Offenlegungspflichten für. Kapitalgesellschaften. Ferner gelten gem. § 267a HGB generell folgende Unternehmen nicht als. Kleinstkapitalgesellschaften: Investmentgesellschaften,. Unternehmensbet

Haufe HGB Bilanz-Kommentar - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/02001-0550_ReadingSample.pdf
267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Grēßeneinordnung von. KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien „Klein“, „Mittelgroß“ und „Groß“. 2. Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Grēßenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen

Auszug HGB

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Auszug_HGB.pdf?...
Wird von der vorgezogenen Anwendung der §§ 267, 267a Absatz 1, von §. 277 Absatz 1 oder § 293 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes kein Ge- brauch gemacht, sind die in Satz 1 genannten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Kon- zernabsc

Folien im pdf-Format - FernUni Hagen

http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/littkemann/201512/31011_A3.pdf
14.12.2015 - 4. Aufgabe 3: 36 Punkte. Bitte überprüfen Sie gemäß § 267 HGB, zu welcher. Größenklasse die drei unten aufgeführten Gesellschaften hinsichtlich der Rechtsfolgen für die Jahre 2012 bis 2014 gehören. Folgende Kennziffern werden für die jeweili

Die wesentlichen Änderungender HGB-Reform: Das Bilanzrichtlinie ...

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nehmer“ bleiben dagegen unverändert (§ 267 HGB). Einen Über- blick über die Anhebung der Schwellenwerte vermittelt folgende Abbildung: Das BilRUG führt auch erstmals eine. Legaldefinition des Merkmals „Bilanz- summe“ ins HGB ein (§ 267 Abs. 4a HGB n. F.)


Webseiten zum Paragraphen

Größenklassen nach § 267 HGB | Rechnungswesen - Welt der BWL

http://www.welt-der-bwl.de/Gr%C3%B6%C3%9Fenklassen-HGB
267 HGB definiert Größenklassen für Kapitalgesellschaften, wonach diese in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eingeteilt werden; in Abhängigkeit der Größe ergeben sich Erleichterungen bzgl. der Rechnungslegung, Prüfungspflicht und Offenl

Neue Grenzwerte für Größenklassenzuordnung | Finance | Haufe

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10.07.2015 - Diese Regelung muss jedoch aufgrund einer entsprechenden Formulierung im Artikel des EGHGB nicht vor dem Geschäftsjahr 2016 beachtet werden, solange nicht auch die übrigen Änderungen in den §§ 267, 267a, 277 Abs. 1 sowie 293 HGB nF angewandt

Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer | Finance ...

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Es ist zulässig, die in § 267 Abs. 5 HGB beschriebene Methode heranzuziehen, nach der als Durchschnitt der vierte Teil der Summe aus den Beschäftigtenzahlen zu den Quartalsenden gilt. Unter bestimmten Umständen (z. B. bei Saisonbetrieben mit stark schwan

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15.06.2016 - Im BilRUG wird klargestellt, dass bei der Berechnung der Bilanzsumme für die Größenklassen nach § 267 Abs. 1 und Abs. 2 HGB n.F. die lediglich per Wahlrecht anzusetzenden aktiven latenten Steuern einzubeziehen sind, nicht aber ein auf der Ak


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Zweiter Titel: Bilanz › § 267

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 267 HGB
    § 267 Abs. 1 HGB oder § 267 Abs. I HGB
    § 267 Abs. 2 HGB oder § 267 Abs. II HGB
    § 267 Abs. 3 HGB oder § 267 Abs. III HGB
    § 267 Abs. 4 HGB oder § 267 Abs. IV HGB
    § 267 Abs. 5 HGB oder § 267 Abs. V HGB
    § 267 Abs. 6 HGB oder § 267 Abs. VI HGB
    § 267 Abs. 7 HGB oder § 267 Abs. VII HGB

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