(1) Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
(2) Die in diesem Gesetz für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) vorgesehenen besonderen Regelungen gelten für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
(3) Keine Kleinstkapitalgesellschaften sind:
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https://www.wts-vbw.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Hinweise_zur_Offenlegung...
Gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers haben diese Unternehmen mitzuteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten. B. Kleine Wohnungsunternehmen i
http://www.wpwatch.de/fileadmin/bilder/PDFs/Fachnachrichten/Abgrenzung_der_Umsa...
Sie können auch früher angewendet werden, dann aber nur insgesamt. Wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht, sind auch die Neuerungen des AktG und GmbHG früher anzuwenden. Die neu festgelegten Größenklassen (§§ 267, 267a I HGB) und die neue Definition
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Recht-Steuern/kurzinfo-zu-aenderungen...
Option für Kleinstkapitalgesellschaften: Hinterlegung des Jahresabschlusses. Für den Jahresabschluss 2012 steht für Kleinstkapitalgesellschaften die durch das MicroBilG eingeführte Hinterlegungsoption zur Verfügung. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach
https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc/D005.pdf?document=D87&language=de
bestehen für diese nach den §§ 264a, 325 HGB die allgemeinen Offenlegungspflichten für. Kapitalgesellschaften. Ferner gelten gem. § 267a HGB generell folgende Unternehmen nicht als. Kleinstkapitalgesellschaften: Investmentgesellschaften,. Unternehmensbet
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Mandantenbroschuere-BilRUG/$FILE/EY...
Kleinstkapitalgesellschaften (Legaldefinition in § 267a HGB) er- öffnet. Mit dem BilRUG erfolgt nun eine Einschränkung des An- wendungsbereichs dieser Erleichterungen betreffend (Finanz-). Holdinggesellschaften, welche künftig keine Kleinstkapitalgesell-
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Auszug_HGB.pdf?...
Wird von der vorgezogenen Anwendung der §§ 267, 267a Absatz 1, von §. 277 Absatz 1 oder § 293 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes kein Ge- brauch gemacht, sind die in Satz 1 genannten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Kon- zernabsc
http://www.iww.de/s72
„▫Kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRUG sind solche, die min- destens zwei der nachfolgenden Kriterien nicht überschreiten: Bilanzsumme: 6.000.000 EUR,. Umsatzerlöse: 12.000.000 EUR, Arbeitnehmer: durchschnittlich 50
https://www.idw.de/blob/25880/ec22bce469578550d2c05d5df0eb2f5e/down-einstufung-...
der erstmaligen Anwendung des HGB i.d.F. des MicroBilG. In den vergangenen Tagen haben das IDW vermehrt Anfragen zur erstmaligen Zuordnung eines Unternehmens zu der durch das MicroBilG neu geschaffenen Größenklasse „Kleinst- kapitalgesellschaft“ (§ 267a
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al48105-0.htm
23.07.2015 - Text § 267a HGB a.F. in der Fassung vom 23.07.2015 (geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245)
https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/microbilg-das-aendert...
07.01.2013 - Ebenso verlangt § 267 Abs. 3 HGB für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, auch wenn in § 267a HGB anders als bei der Rechtsfolge gem. § 267 Abs. 4-6 HGB ni
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_267a/
2§ 267 Absatz 4 bis 6 gilt entsprechend. (2) Die in diesem Gesetz für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) vorgesehenen besonderen Regelungen gelten für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. (3) Keine Kle
http://www.steuerberaters-muenchen.de/steuerberater_detail/aenderung-fuer-klein...
Änderung für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB. 03.01.2016 19:15 von Marcus Streit, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (Kommentare: 0). Für sogenannte Kleinstkapitalgesellschaften bestehen einige, teils weitreichende Erleichterungen. Die
http://www.welt-der-bwl.de/Gr%C3%B6%C3%9Fenklassen-HGB
267 HGB definiert Größenklassen für Kapitalgesellschaften, wonach diese in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eingeteilt werden; in Abhängigkeit der Größe ergeben sich Erleichterungen bzgl. der Rechnungslegung, Prüfungspflicht und Offenl