(1) Wird ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 entsprechende Anwendung.
(2) Die unbeschränkte Haftung nach § 25 Abs. 1 tritt nicht ein, wenn die Fortführung des Geschäfts vor dem Ablaufe von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfalle der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, eingestellt wird. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Ist bei dem Ablaufe der drei Monate das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft noch nicht verloren, so endigt die Frist nicht vor dem Ablaufe der Ausschlagungsfrist.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Haftung_bei_Un...
Prof. Dr. Olaf Sosnitza. Vorlesung Handelsrecht. Haftung beim Unternehmenserwerb von Todes wegen, § 27 HGB. I. Voraussetzungen. 1. Handelsgeschäft im Nachlass. Nicht: Gesellschaftsanteile. 2. Fortführung des Handelsgeschäfts. Nicht bei Testamentsvollstre
http://www.lbrwr.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/lbrwr/WS_1112/Handelsrec...
Haftung des Erben nach §27 HGB. Gemäß §§1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: §§1975, 1990. BGB. Dies gilt nicht, wenn §27 HGB eingreift. Dies gilt dann nicht, wenn die Voraussetzung
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Haftung der Erben bei Geschäftsfortführung (§ 27 HGB). • Voraussetzungen: Der Erblasser muss ein Kaufmann gewesen sein und es muss sich um ein. Handelsgewerbe handeln. Die Fortführung muss durch die Erben erfolgen. • Haftungsausschluss: Überlegungsfrist
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Die Bewertung des Vermögens hat somit unmittelbare Bedeutung für die Verteilung des. (konstanten) Totalgewinns auf die einzelnen Abrechnungsperioden. Selbst innerhalb der im externen Rechnungswesen üblichen Einzelvermögensvergleiche treffen HGB, IAS/IFRS
http://www.mader-peters.de/sites/default/files/Anhang%20Vortrag%203%20Gr%C3%B6%...
285 Nr. 22 HGB. Bei selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegen- stände: Angabe der gesamten Forschungs- und Ent- wicklungsaufwendungen. § 285 Nr. 24 HGB. Angaben zu den Pensionsrückstellungen. § 285 Nr. 26 HGB. Angaben zu Sondervermögen bzw. Investmen
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Haftung bei Firmenfortführung durch den Erben, § 27 HGB lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Handels- und Gesellschaftsrecht JETZT ONLINE LERNEN!
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27 Haftung des Erben eines Handelsgeschäfts [1]. (1) Wird ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 entsprechende
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/zivilrecht-die-haftung-bei-erbschaft-eines-han...
Bei der Vererbung von Anteilen an einer Handelsgesellschaft richtet sich die Haftung nach §§ 130, 139 HGB. Ausnahmsweise haftet der Erbe nach § 27 HGB, wenn er in der zweigliedrigen Kommanditgesellschaft als Kommanditist den Komplementär beerbt und hierd
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/hammen/it...
Page 1. § 27 HGB. Erblasser. Erbe. Gläubiger zusätzlich § 27 HGB. § 1922 BGB. § 1967 BGB.
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Der Erbe eines einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts haftet für Geschäftsschulden des Erblassers bei Fortführung des Geschäfts unter der alten Firma (§ 27 HGB). Von dieser Haftung wird der Erbe nur dann frei, wenn er die Fortführung des Geschäfts innerha