(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:
(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.
(5) Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://verwaltung.uni-koeln.de/wirtschaft_und_finanzen/content/e138985/e139272...
29.01.2015 - SAP Competence Center. umfasst. Bilanz (§ 266 HGB) - Aufstellung von Vermögen und Schulden; Gewinn- und Verlustrechnung (§275 HGB) - Ergebnisrechnung; Anhang (§284 HGB) – Erläuterung von Ansatz- und Bewertungsmethoden, Anlagespiegel, Erläute
https://diplom-finanzwirte.de/media/hauptstudium/H1/GuV_Gesamtkosten_Umsatzkost...
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Gesamtkostenverfahren. Umsatzkostenverfahren. 1. Umsatzerlöse. 1. Umsatzerlöse. 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. 2. Herstellungskosten der zur E
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Mandantenbroschuere-BilRUG/$FILE/EY...
275 HGB). 3. Immaterielle Vermögensgegenstände. (§ 253 Abs. 3 HGB). Mit dem BilRUG entfällt künftig der gesonderte Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der GuV. Stattdessen sind Aufwendungen und Erträge von „außerge- wöhnlicher Größ
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ja_hgb_kapitel3.pdf
Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB). Kapitel 3 – Gewinn- und Verlustrechnung. Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen für Aufsichtsräte und. Betriebsräte. Auf einen Blick … □ In diesem Kapitel geht es um den Aufbau der Gew
https://www.itb.de/files/content/itb/downloads/Add-Ons%20fur%20Skripte/FI1/AO%2...
Add-On: FI1 102 Umsatzkostenverfahren. Quelle: Eigene Erstellung. Umsatzkostenverfahren bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach § 275 HGB Abs. 3 sind gesondert auszuweisen: 1. Umsatzerlöse. 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse e
http://www.docju.de/themen/bilanz_neu/guv/guv.pdf
Schematische Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB. Finanzergebnis. Ergebnis der gewöhnlichen außerordentliches. Geschäftstätigkeit. Ergebnis. Steuern. Betriebsergebnis. Unternehmensergebnis vor Steuern. Jahresüberschuß / Jahresfehlb
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_275/
Drittes Buch: Handelsbücher [1]. Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Er
http://welt-der-bwl.de/Gewinn-und-Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung ( GuV ) Definition. Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV ) ist – neben der Bilanz – ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines jeden Kaufmanns (§ 242 Abs. 3 HGB ). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstell
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/gewinn-und-verlustrech...
Rz. 255 Kleinstkapitalgesellschaften, welche handelsrechtlich die Erleichterung des § 275 Abs. 5 HGB in Anspruch nehmen, dürfen die Kerntaxonomie 6.1 für Micros verwenden.[1] Die nachstehende Tab. zeigt die Umsetzung der handelsrechtlichen GuV-Abschlussp
http://www.welt-der-bwl.de/Umsatzkostenverfahren
GuV Umsatzkostenverfahren. Das Umsatzkostenverfahren (kurz: UKV ) nach § 275 Abs. 3 HGB ist eine der beiden Darstellungsformen für die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 HGB). Das GuV-Schema nach dem Umsatzkostenverfahren gliedert die betriebliche
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 275 HGB gibt KapG die Mindestgliederung der GuV mit festgelegter Reihenfolge und gesondertem Ausweis der Posten vor. Er fordert die Verwendung der Staffelform und stellt den KapG zur Gliederung ihrer GuV das GKV und UKV zur