Ferner sind im Anhang anzugeben:
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http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Beyer-Bilanzierung-HGB-Schaubildern-978...
und schließlich die Nachhaltigkeit der Ertragssteuerzahlungen zu beurteilen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Anhangangabe befreit (§ 288. Abs. 1 HGB). § 285 Nr. 7 HGB verlangt die Angabe der durchschnittlichen Zahl der wäh- rend des Geschäft
http://www.kleeberg.de/fileadmin/download/bilanzrecht/2016/Kleeberg_BilRUG_Chec...
träge im Anhang nach § 285. Nr. 31 HGB. □. □. □. Definition Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB. Abgrenzung Umsatzerlöse nicht mehr „nur“ als Erlöse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, sondern auch: • Umsatzerlöse entstammen regelmäßig der übli- chen, ge
https://www.domus-ag.net/fileadmin/user_upload/Dokumente/AG/Aktuelles/Aktuelles...
erläutern (§ 285 Nr. 13 HGB). Nach Art. 75 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EGHGB ist die Neuregelung nur auf nach dem 31.12.2015 aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände oder entgeltlich er- worbene Geschäfts- oder Firmenwerte anzuwenden. Die
http://www.mader-peters.de/sites/default/files/Anhang%20Vortrag%203%20Gr%C3%B6%...
285 Nr. 2 HGB. Aufliederung der Angaben zu den Laufzeiten der. Verbindlichkeiten auf jeden Gliederungsposten. § 285 Nr. 3 HGB. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte. § 285 Nr. 4 HGB. Aufliederung der Umsatzerlöse. § 285 Nr. 8 HGB. Beim UKV
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-1-janua...
07.01.2015 - Nach § 285 Nr. 13 HGB-E ist der. Zeitraum, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird, im Anhang zu erläutern. Damit entfällt zugleich in Zu- kunft die derzeit nach § 285 Nr. 13 HGB bestehende Pflicht z
https://www.deubner-steuern.de/themen/bilrug/bilrug-konkretisierung-und-erweite...
285 HGB: BilRUG konkretisiert und erweitert die Anhangangaben. Hier sehen Sie eine konkrete Übersicht über die Änderungen.
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 390 Seit dem BilMoG verlangt der Gesetzgeber in Umsetzung der Abänderungs-RL der EU zusätzlich zu der Angabe der Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB in § 285 Nr. 3 HGB (bzw. 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB für den KA) die Angabe der für die Beurteilung der Fina
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betrifft-unternehmen/steuern-finanzen/aktu...
31.03.2010 - Dazu gehören auch die Berichtspflichten zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften nach § 285 Nr. 3 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Diese sind bereits für ein nach dem 31.12.2008 beginnendes Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden. Gemäß
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/285...
Ab 01.01.2017§ 285 Sonstige Pflichtangaben(I.d.F. des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017, BGBl. I 2017, 802: mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, Nr. 20 geändert. Ferner sind im Anhang anzugeben: zu den in der Bil
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/taetigk...
285 HGB - Sonstige Pflichtangaben. Ferner sind im Anhang anzugeben: 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten a) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, b) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeit