(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.
(2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.
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http://www.krage.de/fileadmin/hannover/HGB.pdf
Fußnote. Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981. Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. HGB Anhang EV, teilweise nicht mehr anzuwenden. Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der. EGRL 38/2003 (CELEX Nr: 303L0038). EGRL 51/2003 (CELEX Nr: 303L0051)
http://lomaland.de/work/internationale_bilanzierung.pdf
Zum Teil habe ich die Erläuterungen mit Beispielen unterlegt. 3 Schuldenkonsolidierung. ,,Die Schuldenkonsolidierung hat die Aufgabe, konzerninterne. Forderungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und. Haftungsverhältnisse zu verrechnen." 1. Bedeutung
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/hgb-direkt-ausgabe-4-februar-2018...
08.02.2018 - Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB während der Laufzeit des konzerninternen Darlehensverhältnisses (erfolgsneutral) in die Eigenkapi- taldifferenz aus der Währungsumrechnung einzustellen (DRS 25.78). Eine erfolgswirksame Behandlung dieser
http://www.fernuni-hagen.de/IWW/fileadmin/user_upload/Aufbaustudium_NEU_100426/...
Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB bzw. IAS 27 i.V.m. IFRS 3):. Aufrechnung der Beteiligungsbuchwerte des Mutterunternehmens mit den entspre- chenden Eigenkapitalkonten der Tochtergesellschaften unter Aufdeckung der stil- len Reserven. 2. Schuldenkonsolidi
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2016/gb/serviceseiten/downloads/file...
17.01.2015 - gemäß §§ 289a und 315 Absatz 5 HGB – 303. Unternehmerische Verantwortung – 286. Mitarbeiter – 288. Einführung. Veröffentlichungen gemäß IFRS 7 und IAS 1 sowie IFRS 4. Der nachstehende Risikobericht enthält qualitative und quantitative Angabe
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48743.htm
(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen. (2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Gegenstand der SchuldenKons ist gem. § 303 Abs. 1 HGB die Aufrechnung der zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen. Die Eliminierung dieser innerkon
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/378002/
303 Schuldenkonsolidierung. Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Oktober 2010). § 303 Schuldenkonsolidierung. I. Regelungsinhalt; II. Schuldenkonsolidierung (Abs. 1). 1. Überblick; 2. Unechte Aufrechnungsdifferenzen; 3. Erfolgsneutrale
http://www.welt-der-bwl.de/freie-tags/%C2%A7-303-hgb
Schuldenkonsolidierung Definition. Die Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB bezeichnet die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss. Mehr dazu .
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/konzernabschlusspoliti...
Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weit