Führen Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ab, so ist eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Konzernbilanz anzusetzen. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung können auch unverrechnet angesetzt werden. Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrages bleiben unberücksichtigt. Das Gleiche gilt für Differenzen, die sich zwischen dem steuerlichen Wertansatz einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des § 310 Abs. 1 und dem handelsrechtlichen Wertansatz des im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögens ergeben. § 274 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die Posten dürfen mit den Posten nach § 274 zusammengefasst werden.
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http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3665/pdf/ApapIMC_2006_02.pdf
zern nicht nur mit den grundsätzlichen Regelungen der §§ 274 und 306 HGB bzw. des. DRS 10 begründen lassen. Vielmehr erlaubt die Generalnorm des § 297 Abs. 2 HGB an vielen Stellen eine Steuerabgrenzung, um eine den tatsächlichen Verhältnissen entspre- ch
http://web.eah-jena.de/fhj/bw/studiengaenge/bachelor_ba/pflichtmodule/Rechnungs...
11.04.2016. Prof. Dr. Scheld. 1. Entstehungsorte von latenten Steuern. § 274 HGB. § 306 HGB. Steuerbilanzen. Primäre latente Steuern. Handels- bzw. Einzelbilanzen. Primäre latente Steuern. Handelsbilanzen II. Sekundäre latente Steuern. Konzernbilanz ...
http://www.lucanet.com/fileadmin/uploads/downloads/fachartikel_und_whitepaper/W...
306 HGB führen. Anders als bei der Ermittlung primärer latenter Steuern, sind die Differenzen zwischen der Handelsbilanz II und der Konzernbilanz als Bemessungsgrundlage der latenten Steuern heranzuziehen. 4.1 Latente Steuern aus der Kapitalkonsolidierun
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_kapitel5.pdf
Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und. International Financial Reporting Standards (IFRS). Kapitel 5 – Konsolidierungsmaßnahmen. Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen für Aufsichtsräte und. Betriebsräte. Auf einen Blic
https://www.idw.de/blob/104338/6f11cfb8be0625fdaee7f2ae93331714/down-drsc-e-drs...
27.10.2017 - dieses Standards ggf. resultierenden latenten Steuern. Hierzu wird auf DRS 18 verwiesen. Nach Auffassung des HGB-FA führen die aus der Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode entstehenden Währungsumrechnungs- differenzen nicht zum A
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48746.htm
Führen Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 Die Abgrenzung latenter Steuern folgte im Jahresabschluss und Konzernabschluss nach HGB aF dem GuV-orientierten Timing-Konzept. Durch das BilMoG wird in §§ 274 u. 306 HGB ein Konzeptionswechsel vollzogen. Der Ansatz latenter Steuern erf
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/306
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_306/
306 Latente Steuern [2]. 1Führen Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerl
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/378005/
306 Latente Steuern. Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Oktober 2010). § 306 Latente Steuern. I. Regelungsinhalt; II. Bilanzansatz (Sätze 1, 3 und 4). 1. Überblick; 2. Tatbestand: Differenzen aus der Anwendung bestimmter Konsolidierun