§ 308a HGB, Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
Paragraph 308a Handelsgesetzbuch

Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umzurechnen. Eine sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ auszuweisen. Bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des Tochterunternehmens ist der Posten in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufzulösen.


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HGB-FA – öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE - DRSC

https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/17_17a_HGB-FA_DRS_Fremdwaehrung_Themen....
25.06.2014 - „KA“) ohne die Betrachtung der einfließenden Einzelabschlüsse nicht möglich ist, hat der HGB-. FA in der 2. Sitzung im April 2012 im Rahmen der Diskussion seines Arbeitsprogramms vorläu- fig beschlossen, sowohl die Regelungen des § 308a HGB,

HGB direkt - PwC

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01.09.2017 - Standards zur HGB-Konzernrechnungslegung, die mit der Aufhebung des. DRS 14 Währungsumrechnung im Jahr 2010 entstanden ist. Dessen Aufhebung war erforderlich gewesen, weil im Zuge des BilMoG die Anwendung der modifi- zierten Stichtagskursmet

Konzernrechnungslegung nach HGB - Verlag Franz Vahlen GmbH

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zunehmen. Maßgeblich für die Umrechnung ist der Stichtag im Zeitpunkt des Zugangs des Eigenkapitals. Der Eigenkapitalposten, des in ausländischer Währung eines Tochterunternehmens erstellten Jahresabschlusses, ist nach § 308a Abs. 1 HGB mit dem historisc

Neuregelung BilMoG: Währungsumrechnung.indd

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www.lucanet-academy.com. Georg Komm und Ulrich Stauber. Februar 2010. Fachartikel. Neuregelung BilMoG: Währungsumrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß § 308A HGB ...

BilMoG - TriSolutions

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BilMoG fügt mit dem § 308a HGB eine diesbezügliche. Regelung ein.: „Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit. Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum. Devisenkassamittelkur


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Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar ...

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29.05.2009 - Text § 308a (neu) HGB a.F. in der Fassung vom 29.05.2009 (geändert durch Artikel 1 G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102)

§ 308a HGB Umrechnung von auf fremde Währung ... - Buzer.de

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Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. Die Posten der Gewinn-

HGB § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden ...

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308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen [2]. 1Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs a

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308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen. I. Regelungsinhalt; II. Abschied von der funktionalen Theorie. 1. Berichtswährung und funktionale Währung; 2. Theorie und Praxis. III. Umrechnung der Bilanz (Satz 1). 1. Überblick; 2. Maßgebli


  • Verortung im HGB

    HGBDrittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Zweiter Unterabschnitt: Konzernabschluß und Konzernlagebericht › Fünfter Titel: Bewertungsvorschriften › § 308a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 308a HGB
    § 308a Abs. 1 HGB oder § 308a Abs. I HGB

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