(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Im Konzernanhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Konzernbilanz oder in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Im Konzernanhang müssen
(2) Im Konzernanhang sind außerdem anzugeben:
(3) Die in Absatz 2 verlangten Angaben brauchen insoweit nicht gemacht zu werden, als nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung damit gerechnet werden muß, daß durch die Angaben dem Mutterunternehmen, einem Tochterunternehmen oder einem anderen in Absatz 2 bezeichneten Unternehmen erhebliche Nachteile entstehen können. Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist im Konzernanhang anzugeben. Satz 1 gilt nicht, wenn ein Mutterunternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist. Die Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 und 5 brauchen nicht gemacht zu werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Die Pflicht zur Angabe von Eigenkapital und Ergebnis nach Absatz 2 Nummer 4 braucht auch dann nicht erfüllt zu werden, wenn das in Anteilsbesitz stehende Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht offenlegt.
(4) § 284 Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Mandantenbroschuere-BilRUG/$FILE/EY...
Konzernanteilsbesitz: § 313 Abs. 2 Nr. 5 HGB bzw. § 313. Abs. 2 Nrn. 6 und 7 HGB fordern eine Angabe der Unterneh- men, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter das. Mutterunternehmen oder ein anderes in den Konzernab- schluss einbezogenes Unternehmen
https://www.telekom.com/resource/blob/311910/9cc3b4771eb80d4e3c73483166307422/d...
33. 0536K D-Call Telecom Service GmbH, Wien. 1.137. 100,00%. 35.000,00. EUR. 34. 0716K DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster. 1.142. 16,67%. 30.000,00. EUR. 1). 34. 0716K DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster. 1.35. 83,33%. 30.000,00. EUR. Deutsche Telekom
http://geschaeftsbericht2012.talanx.com/fileadmin/GB12/PDF/DE/Talanx_GB12_konze...
Erläuterungen zur. Konzernbilanz – Passiva. Erläuterungen zur. Konzernbilanz – Aktiva. Ausprägung von Risiken. Talanx-Konzern. Geschäftsbericht 2012. Aufstellung des. Anteil sbesitzes. Anteilsbesitz gemäß § 313 Absatz 2 HGB zum Konzernabschluss der Talan
https://www.bundestag.de/blob/504132/e6b529833d29358f341ac22b4005086f/wd-7-029-...
09.03.2017 - 285 Nummer 11 des Handelsgesetzbuchs (HGB)1 sowie § 313 Absatz 2 HGB verpflichten die. Vertreter von Kapitalgesellschaften, im Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss Angaben zur. Beteiligung an anderen Unternehmen zu machen. Im Folgenden w
https://www.bertelsmann.de/media/investor-relations/sonst.-downloads/anteile-be...
Anteilsbesitz gem. § 285 und § 313 HGB für die Bertelsmann SE & Co. KGaA und den Bertelsmann Konzern zum 31. Dezember 2016. List of shareholdings according to § 285 and § 313 HGB for Bertelsmann SE & Co. KgaA and the Bertelsmann Group as per December 31,
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz. Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 313. Ge
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/konzernanhang-374-anga...
Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 37w i. V. m. § 37y WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konso
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/348807/
313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zum Beteiligungsbesitz. I. Grundlagen. 1. Verhältnis zum Anhang des Einzelabschlusses; 2. Formale Anforderungen an die Berichterstattung; 3. Inhalt der Berichterstattu
http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/anhang_pflichtangaben_zum_konzernabschlu...
Für den Konzernanhang gelten neben den Einzelvorschriften die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (ADS, 1995, § 313 HGB): Klarheit und Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Wahrheit, Wesentlichkeit, Stetigkeit. Darüber hinaus sind die
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/konzernanhang.html
... und Besicherungen von Verbindlichkeiten; nicht in der Konzernbilanz enthaltene Haftungsverhältnisse; Aufgliederung von Umsatzerlösen; Arbeitnehmeranzahl; Bezüge von Mitgliedern der Leitungsorgane). Die Pflichtangaben zum Konzernanhang ergeben sich au