(1) Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Kreditinstitute, auf Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 340 Absatz 4 sowie auf Institute im Sinne des § 340 Absatz 5 anzuwenden. § 331 ist darüber hinaus auch anzuwenden auf die Verletzung von Pflichten durch
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 340k Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses eines dort genannten CRR-Kreditinstituts
(3) § 335c Absatz 2 gilt in den Fällen des Absatzes 2 entsprechend.
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Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen vorsätzlich unterlassener Konkursantragstellung. b) GmbH & Co. KG: §§ 130a Abs. 1 u. 4, 130 b, 177 a HGB. c) AG: § 401 AktG. d) Genossenschaft: .... BGH NStZ 2002, 5
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zu Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 340m bis o HGB). Weitere Vorschriften zum Bilanzrecht der Institute sind in der Verordnung über die. Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) enthalten. Die darin enthaltenen
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04.05.2017 - V. m § 289b HGB), die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. ... 341j Abs. 4 HGB. Befreiungen von der Berichtspflicht können sich aus § 289b Abs. 2 und 3. HGB oder § 315b Abs. 2 und 3 HGB ergeben. Wann ist zu ... 331, 3
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Handelsgesetzbuch: HGB. Kommentar von. Dr. Lutz ... Handelsgesetzbuch: HGB – Strohn / Boujong / Joost / et al. schnell und portofrei ..... 340 l. 2626. Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder . . . 340 m–340 o. 2633. Zweiter Unterabsch
https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Neu/Lesefassung_der_vom_Regierungsentwur...
18.12.2015 - 340m HGB - Strafvorschriften. (1) Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer. Kapitalgesellschaft betriebene Kreditinstitute, auf Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des. § 340 Absatz 4 sowie auf
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09.01.2018 - 340m, 341m HGB, § 404a AktG, § 86 GmbHG, § 151a GenG, § 19a PublG). 2.4.2. Welche Folgen ergeben sich, wenn die Billigung durch den Prüfungsaus- schuss bei einer billigungspflichtigen Nichtprüfungsleistung fehlt? Solange der Prüfungsausschus
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48800.htm
(1) Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Kreditinstitute, auf Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 340 Absatz 4 sowie auf Institute im Sinne des §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_340m/
Drittes Buch: Handelsbücher [1]. Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige [2]. Erster Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute [3]. Achter Titel: Straf- un
https://der-konzern.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/340m-hgb/MLX_6...
Haag/Löffler. Strafvorschriften. § 340m HGB Strafvorschriften. 0. 1Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Kreditinstitute, auf Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 340
https://www.brennecke-partner.de/340m-HGB-Strafvorschriften_108218
Die Strafvorschriften der 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Kreditinstitute sowie auf Finanzdien.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Der Anwendungsbereich von § 332 HGB wird durch § 335b HGB auf PersG, die über keine natürliche Person als phG verfügen, erweitert. Ebenso gilt die Norm aufgrund besonderer Verweisungen entsprechend für Kreditinstitute (§ 340m HGB) und Versicherungsuntern