§ 345 HGB
Paragraph 345 Handelsgesetzbuch

Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt.


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e-mail-archivierung gesetzliche vorgaben und ... - IHK Arnsberg

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GESCHÄFTE EINES KAUFMANNS, DIE ZU SEINEM HANDELSGEWERBE GEHÖREN § 257 ABS. 2 IVM §§ 343, 344 UND 345 HGB. Aufbewahrungspflichten. Gesetzliche Regelung. Für abgesandte Handelsbriefe; §§ 238 Abs.2 iVm § 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB; Für empfangene Handelsbriefe; §


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Das Handelsgeschäft, § 343 HGB

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HGB Crashkurs - Leseprobe - Beck Shop

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Merke. Grundsätzlich ist vom BGB mit seinen Regelungen aus- zugehen, etwaige Sondervorschriften im HGB verdrän- gen jedoch die BGB-Bestimmungen. Beispiel. Kaufmann K will sich verbürgen. Hier hat § 350 HGB Vorrang vor der Schriftform des § 766 BGB. Ferne

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01.12.2015 - Inwieweit ist der. Handelskauf praxisrelevant? Art. 2 EGHGB. (1) In Handelssachen kommen die Vorschriften des. Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur. Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt is

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Bohnenberg, HGB, 1980, & 89 b Anm. I d. zugunsten des Herstellers tatsächlich verbliebenen wirt-. 19 BGH, BB 1981 S. 871, 872; BGH, DB 1980 S. 344, 345; BGHZ 68 schaftlichen Vorteil. Deshalb kann es nur auf die Kunden-. S. 340, 343 = BB 1977 S. 511; OLG


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Ein- und zweiseitige Handelsgeschäfte -> §§ 343-345 HGB

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343 -345 HGB legen die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften des HGB über Handelsgeschäfte fest. Danach ist erforderlich das Geschäft eines Kaufmanns im Rahmen seines Gewerbebetriebes, wobei die Zugehörigkeit des Geschäfts zum Handelsgewerbe

.§ 345 HGB - Brennecke & Partner

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Auf ein Rechtsgeschäft das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleich.

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Grundsätzlich kommen gem. § 345 HGB die besonderen Vorschriften über Handelsgeschäfte auch bei einseitigen Handelsgeschäften für beide Teile gleichermaßen zur Anwendung. Nur wenn Einzelnormen ausdrücklich das Vorliegen eines beiderseitigen Handelsgeschäf

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  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften › § 345

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 345 HGB
    § 345 Abs. 1 HGB oder § 345 Abs. I HGB

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