Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Vertragsschlu...
Konstitutiv = Kein Vertragsschluss bzw. mit Ergänzungen oder. Abweichungen. 2. Rechtsgrund = Gewohnheitsrecht und Handelsbrauch, § 346. HGB. 3. Voraussetzungen a) Parteien sind Kaufleute oder kaufmannsähnliche Personen. (nach a.A. muss dies nur der Empfä
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Auslegungsregeln. Handelsbräuche. § 362 HGB. B-Schreiben. Formvorschriften. AGB. Schuldrecht AT. Inwieweit wird der Vertragsschluss durch das. Handelsrecht modifiziert? Auslegungsregeln. (§§ 359, 361 BGB). Handelsbräuche. (§ 346 HGB). Schweigen auf besti
http://www.schmitt-umzuege-bruchsal.de/files/schmitt-umzuege/images/Downloads/S...
I. Geltung der Bedingungen. (1.1) Erbrachte Leistungen des Handelsmöbelspediteurs Rudolf. Schmitt Umzüge e.K. (im folgenden Möbelspediteur genannt) erfolgen auf der Grundlage dieser Bedingungen, die in erster Li- nie eine Konkretisierung der in den §§ 40
https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/daten/LO%20Software%20(Loe0027ke1ss2001).p...
2. Kaufvertrag über Software. 3. Vertragsinhalt: Versteckter Dissens gemäß § 155 BGB über Suchfunktion. 4. Zustandekommen des Kaufvertrages mit dem Inhalt des kaufmännischen. Bestätigungsschreibens, § 346 HGB a) Kaufmannseigenschaft aa) OHG (s.o.) bb)Ger
https://botan-dienstleistungen.de/wp-content/uploads/2017/05/AGB.pdf
419 HGB wird entsprechend angewandt. XII. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag. Die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB gelten bei einer Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag. XIII. Transportsicherung. Der Absender hat die Pflicht, beweg
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48829.htm
Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
http://www.wipr-recht.de/Ber%C3%BCcksichtigung-von-Handelsbr%C3%A4uchen-gem.-%C...
Während im allgemeinen Rechtsverkehr die Verkehrssitte bei der Auslegung von Verträgen und für den Inhalt der Schuldnerverpflichtung (§§ 157,242 BGB) maßgebend ist, gelten im Handelsverkehr insoweit zusätzlich die Handelsbräuche. Als Handelsbrauch ist au
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=5&art=6&find=Handelsbrauch
Bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gebräuche und Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen (§ 346 HGB). Beispiel: Bei einer im Vertrag benutzten Klausel (z.B. Lieferung ab Werk) oder Abkürzung (z.B. CIP) ist der Sinngeh
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p346
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Kramer. Zitiervorschlag, Kramer in Straube, HGB 3 § 346 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
https://www.iurastudent.de/skripte/handelsgesetzbuch/346-hgb
I. Rechtsgrundlage. § 346 I HGB oder Gewohnheitsrecht. II. Voraussetzungen. 1. Persönliche Voraussetzungen. a) Empfänger ist Kaufmann oder nimmt wie ein Kaufmann am Handelsleben teil. b) Absender ist zumindest geschäftserfahren (weniger schutzwürdig). 2.