(1) Wird ein Inhaberpapier, das dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen ist, an einen Kaufmann, der Bankier- oder Geldwechslergeschäfte betreibt, veräußert oder verpfändet, so gilt dessen guter Glaube als ausgeschlossen, wenn zur Zeit der Veräußerung oder Verpfändung der Verlust des Papiers im Bundesanzeiger bekanntgemacht und seit dem Ablauf des Jahres, in dem die Veröffentlichung erfolgt ist, nicht mehr als ein Jahr verstrichen war. Für Veröffentlichungen vor dem 1. Januar 2007 tritt an die Stelle des Bundesanzeigers der Bundesanzeiger in Papierform. Inhaberpapieren stehen an Order lautende Anleiheschuldverschreibungen sowie Namensaktien und Zwischenscheine gleich, falls sie mit einem Blankoindossament versehen sind.
(2) Der gute Glaube des Erwerbers wird durch die Veröffentlichung nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen, wenn der Erwerber die Veröffentlichung infolge besonderer Umstände nicht kannte und seine Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Auf Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, die nicht später als in dem nächsten auf die Veräußerung oder Verpfändung folgenden Einlösungstermin fällig werden, auf unverzinsliche Inhaberpapiere, die auf Sicht zahlbar sind, und auf Banknoten sind diese Vorschriften nicht anzuwenden.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Folienskript.p...
HGB auch für das nur einseitige. Handelsgeschäft, vgl. § 345 HGB. z.B.: §§ 352 II, 355-357, 358-361, 363-365, 366, 367 HGB. Nur auf beiderseitige Handelsgeschäfte sind anwendbar. z.B.: §§ 346, 353, 369, 377, 379, 391 HGB. Nur für kaufmännische Vertragspa
https://www.wmrecht.de/pdf/wub_inhalt/wub_2009_06.pdf
wenn eine trotz Abtretungsverbot erfolgte Abtretung nach § 354a Satz 1 HGB wirksam ist. BGH 13.11.2008 - VII ZR 188/07; WuB IV E. § 354a HGB 1.09 (WM 2009, 367). Vollborth, N. 397. VI. Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht. Berücksichtigung bei der Ab
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
10.12.2015 - Abs. 2: Entsprechender Schutz des guten Glaubens an die Befugnis des Veräußerers, ohne Vorbehalt des Rechts über die Sache zu verfügen – gutgläubiger lastenfreier Erwerb. • Abs. 3: Gutgläubiger Erwerb bestimmter Pfandrechte (s.u.). • § 367 H
https://www.bma-law.com/wp-content/uploads/2007/03/Vortrag-Dr.-Brandstaetter2.p...
österreichischen Handelsgesetzbuches (HGB), ebenfalls ins Zentrum legistischer Aufmerk-. samkeitI. Offensichtlich war ... rechtliche Änderung in Österreich seit der Einführung des HGB im Jahre 1938III dar. Inhalt und Ziel der Reform .... Erwerb gesetzlic
https://www.uni-frankfurt.de/61050915/Aktuelles_Handelsrecht_2010_LPR.pdf
255 Abs. 2 HGB. A. Vorbemerkung. B. Anschaffungskosten. C. Herstellungskosten. I. Herstellungskostenaktivierung und Periodenabgrenzung. II. Zeitraum der Herstellung. 1. Beginn der ... Der § 255 HGB regelt für Aktiva die wichtigsten Bewertungsmaßstäbe, di
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p367
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Schuhmacher. Zitiervorschlag, Schuhmacher in Straube, HGB3 § 367 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/HGB_!_367
Zu § 367 HGB gibt es drei weitere Fassungen. § 367 HGB wird von vier Entscheidungen zitiert. § 367 HGB wird von drei landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 367 HGB wird von neun Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 367 HGB wird vo
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/366HGB.htm
48 zu §§ 366, 367 und Vorbem. 122 zu § 368; Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 133 II: Schlegelberger/Hefermehl, HGB 3. Aufl. § 366 Anm. 30) gehen von dem Gedanken aus, die Vorschrift des § 366 HGB erweitere den Gutglaubensschutz des bürgerlichen Rechts
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Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.