§ 37a HGB
Paragraph 37a Handelsgesetzbuch

(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.


(2) Der Angaben nach Absatz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.


(3) Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Absatzes 1. Absatz 2 ist auf sie nicht anzuwenden.


(4) Wer seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. § 14 Satz 2 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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35a HGB iVm § 25a GenG. § 37a HGB. (1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung,


Word Dokumente zum Paragraphen

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Sofern ein Eigenbetrieb einer Kommune als Kaufmann im Sinne des Handelsge-setzbuchs anzusehen ist, ist auch der Eigenbetrieb zu den Mindestangaben in sei-nen geschäftlichen E-Mails nach § 37a HGB verpflichtet, denn jeder Kaufmann muss seine handelsfirmen


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01.10.2017 - durch Einfügung der Worte "gleichviel welcher Form" in § 37a HGB, § 80 AktG, § 35 a. GmbHG und § 125 a HGB (§ 177 a HGB) stellte der Gesetzgeber zum 01.01.2007 klar, dass die Angabepflicht unabhängig von der äußeren Form der Geschäftsbriefe

Merkblatt Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen - rimmek | obert | haas

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stätigungen, Angebote etc., ebenso wie alle übrigen. Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthal- ten. Durch das Gesetz über das elektronische Handels- register und Genossenschaftsregister sowie das Unter- nehmensregister (EHUG) wurden die Vor

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Angaben nach § 37a HGB ae group ag. Am Kreuzweg, D-99834 Gerstungen. Sitz der Gesellschaft: Gerstungen | Registergericht: Jena, HRB 502720. Vorstand: Klaus Eichler. Prokurist: Roland Hebe. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr.-Ing. Michael Militzer. Dane

Kommunikation Recht

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Modul 31881 Das Außenrecht der Unternehmen ... - FernUni Hagen

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HGB § 37a Angaben auf Geschäftsbriefen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_37a/
18.07.2017 - 37a Angaben auf Geschäftsbriefen [1]. (1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handel

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https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=37a,125a
(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer,

Impressum und Angaben nach § 37a HGB und §§ 2,3 DL-InfoV

http://www.bauverein-kettwig.de/index.php/impressum/37-impressum-und-angaben-na...
Anbieter und Redaktion. Bauverein Kettwig eG. Freiligrathstrasse 21 45219 E.-Kettwig. T. 02054.97 06 36. F. 02054.63 57. M. info@bauverein-kettwig.de. Handelsregister: Genossenschaftsregister Nr. 326. Amtsgericht Essen Umsatzsteueridentifikationsnummer:

Angaben nach §37a HGB | Statkraft

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Angaben nach §37a HGB. Statkraft Markets GmbH. Derendorfer Allee 2a, 40476 Düsseldorf Tel. +49 211 60244-000. Fax +49 211 60244-199. Email: info@statkraft.de. Geschäftsführer: Dr. Torsten Amelung, Dr. Gundolf Dany, Stefan-Jörg Göbel, Robert Teschke. Amts

Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

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Zu § 37a HGB gibt es eine weitere Fassung. § 37a HGB wird von vier Entscheidungen zitiert. § 37a HGB wird von zehn Vorschriften des Bundes zitiert. § 37a HGB wird von zwei landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 37a HGB wird von 20 Zeitschriftenbeiträg


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Dritter Abschnitt: Handelsfirma › § 37a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 37a HGB
    § 37a Abs. 1 HGB oder § 37a Abs. I HGB
    § 37a Abs. 2 HGB oder § 37a Abs. II HGB
    § 37a Abs. 3 HGB oder § 37a Abs. III HGB
    § 37a Abs. 4 HGB oder § 37a Abs. IV HGB

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