§ 390 HGB
Paragraph 390 Handelsgesetzbuch

(1) Der Kommissionär ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Verwahrung befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, daß der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.


(2) Der Kommissionär ist wegen der Unterlassung der Versicherung des Gutes nur verantwortlich, wenn er von dem Kommittenten angewiesen war, die Versicherung zu bewirken.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Übungsaufgaben Accounting - Marc-Beutner

http://www.marc-beutner.de/FH___TH_Kurse/Accounting/Ubungsaufgaben_Accounting.d...
... AccountingMarc Beutner. Aufgabe 1: Gegeben ist die folgende HGB-Bilanz zum 31.12.2009 (in TEUR) ... Umlaufvermögen, 0, 0, Fremdkapital, 0, 0. Vorräte, 95, 80, Rückstellungen, 20, 25. Forderungen, 45, 55, Bankverbindlichkeiten, 90, 85. Flüssige Mittel


PDF Dokumente zum Paragraphen

Überblick HGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Folienskript.p...
Kommissionsgut verwahren, § 390 HGB. - Weisungen befolgen, §§ 385, 386 HGB. 2. Abwicklungspflichten, § 384 II HGB. - Benachrichtigung. - Herausgabe, §§ 675, 667 BGB, § 387 HGB. II. Rechte des Kommissionärs. 1. Provisionsanspruch, § 354 I HGB. 2. Aufwendu

Rechtsstellung des Kommissionärs

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Rechtsstellung...
I. Pflichten des Kommissionärs. 1. Ausführungspflichten, § 384 I HGB. - Um Abschluss bemühen. - Kommissionsgut prüfen, §§ 388, 391 HGB. - Kommissionsgut verwahren, § 390 HGB. - Weisungen befolgen, §§ 385, 386 HGB. 2. Abwicklungspflichten, § 384 II HGB. -

GTAI - Gesellschaftsrecht

http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerre...
Ein Einzelunternehmen muss unter dem vollständigen Namen seines Inhabers firmieren; Rechtsformzusätze sind unzulässig. Ausländische Unternehmen können gemäß §§ 384-390 HGB Zweigniederlassungen („filiaal“) in Estland eröff nen, über die sie ständig in Est

Haftungsfragen bei der Paketbeförderung durch ... - DAMM & MANN

http://damm-mann.de/files/transportr_93_13.pdf
Betracht5. Neben den gesetzlichen Ansprüchen aus uner- laubter Handlung (SS 823 ff. BGB) sind hier insbesondere die verschiedenen vertraglichen Anspruchsgrundlagen zu nennen: - Der Schadensersatzanspruch gegen den Spediteur des. Geschäftsbesorgungsspedit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf die ... - VBA EV

http://www.vba-ev.de/Branchenifos/PDF/NRWAusschreibungRuegetext.pdf
Betriebshaftpflichtversicherung,. Kraftfahrzeugbergungshaftung- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko zusätzlich alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 390, 425, 428, 429 HGB abzudecken hat, einschließlich derjenigen, die dur


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 390 Haftung bei Verlust und Beschädigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_390/
19.12.1985 - (1) Der Kommissionär ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Verwahrung befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kau

§ 390 (Haftung des Kommissionärs) / DRITTER ABSCHNITT ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
(2) Der Kommissionär ist wegen der Unterlassung der Versicherung des Gutes nur verantwortlich, wenn er von dem Kommittenten angewiesen war, die Versicherung zu bewirken. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderung

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 6.9 ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Rz. 39 Die Androhung des Ordnungsgelds sowie die Kostenfestsetzung sind aufzuheben, wenn der Einspruch begründet ist (§ 390 Abs. 3 FamFG). Ist der Einspruch nicht begründet, so ist dieser zu verwerfen und das angedrohte Ordnungsgeld nach Ablauf der Sechs

Von HGB nach IAS: Die wundersame Gewinnvermehrung - Finanzen ...

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/von-hgb-nach-ias-die-wundersame-gewinnverme...
Abhängig davon, ob die Wolfsburger nun ihr Ergebnis nach den deutschen Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) erstellen oder nach den International Accounting Standards (IAS) verdoppelt sich der Gewinn doch glatt. Kommen bei HGB knapp 390 Millionen Eur

Weinkommission nach HGB | Weinkommission Kügler GmbH

http://www.weinkommission.com/weinkommission-nach-hgb.html
Er muss bei der Ausführung des Kommissionsgeschäftes die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachten (§§ 384 Absatz 1, 390 HGB). • Er ist zur Herausgabe des aus dem Ausführungsgeschäft Erlangten verpflichtet(§ 384 Absatz 2 HGB). • Er darf die ihm durc


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft › § 390

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 390 HGB
    § 390 Abs. 1 HGB oder § 390 Abs. I HGB
    § 390 Abs. 2 HGB oder § 390 Abs. II HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net