§ 398 HGB
Paragraph 398 Handelsgesetzbuch

Der Kommissionär kann sich, auch wenn er Eigentümer des Kommissionsguts ist, für die in § 397 bezeichneten Ansprüche nach Maßgabe der für das Pfandrecht geltenden Vorschriften aus dem Gut befriedigen.


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Lösung – Studienklausur Handelsrecht VWA SS 2008

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ws_08...
... S nicht bestehen. Auch eine Abtretung des Anspruchs durch V an E gemäß § 398 BGB ist nicht erfolgt. II. Anspruch des E gegen S gemäß § 433 II BGB i.V.m. § 25 I 2 HGB. Nach § 25 I 2 HGB könnten die im Betrieb des V begründeten Forderungen den Schuldne


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Emittentenbericht nach HGB zum 30. Juni 2017 - plenum AG

http://www.plenum.de/fileadmin/user_upload/Investor_Relations/Emittentenbericht...
31.12.2016 - des Vorjahres (-398 Tsd. Euro). Treiber der positiven Ergebnisent- wicklung sind die branchenübergreifend steigenden Umsätze und. Tagessätze sowie die weiterhin hohe Kostendisziplin. Die laufenden Kosten sind im Zuge des erheblichen Personal

Handelsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
5 HGB macht einen Unternehmer nicht zum Kaufmann ohne. Gewerbebetrieb, aber § 6 HGB macht die juristischen Personen und manche Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit zum. Kaufmann (auch) ...... erweitert nach § 398 HGB) und pfand- rechtsähnliches Befri

Handelsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
des aus einer (Personen-)Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters, dessen Name in der Firma der Gesellschaft enthalten ist (§ 24 Abs. 2 HGB). 40. Folie 34. Unternehmensnachfolge. - Ansatz des Gesetzes. -. Veräußerer. Erwerber. (§§ 433, 453 Abs. 1 /§§

Referentenentwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister ...

https://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK-Stellungnahme_21-07-2005.pdf
ADS, § 325 HGB, Tz. 70 und § 328 HGB, Tz. 132; WP-Handbuch 2000, Bd. I, Rdnr. Q 398; a. A. Beckscher Bilanzkommentar, § 325 HGB, Tz. 32). Außerdem entspricht die Einrei- chung unterschriebener und gesiegelter Bestätigungsvermerke der im Rahmen der Abschl

IX. Inhalts- und Formfreiheit im Handelsverkehr 1. §348 HGB Nach ...

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I. Ansprüche von B gegen K. Anspruch nach §§433 Abs.2, 398 BGB. Voraussetzung dieses Anspruches ist, dass B die Forderung wirksam erworben hat. Dies ist nach §354 a Abs.1 S.1 HGB trotz des entgegenstehenden Abtretungsverbotes der Fall.


Webseiten zum Paragraphen

§ 398 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48882.htm
Der Kommissionär kann sich, auch wenn er Eigentümer des Kommissionsguts ist, für die in § 397 bezeichneten Ansprüche nach Maßgabe der für das Pfandrecht geltenden Vorschriften aus dem Gute befriedigen.

§ 398 (Befriedigung aus dem Kommissionsgut) / DRITTER ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
Notwendigkeit der Übergabe der Wertpapierurkunde für die Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch Abtretung nach § 398 BGB BGH (XI ZR 160/12) | Datum: 14.05.2013. § 404 (Gesetzliches Pfandrecht und Befriedigung aus

Weinkommission nach HGB | Weinkommission Kügler GmbH

http://www.weinkommission.com/weinkommission-nach-hgb.html
Der Kommittent hat nach Ausführung des Auftrags eine Provision sowie Aufwendungsersatz an den Kommissionär zu zahlen (§ 396 HGB). Die Ansprüche des Kommissionärs sind durch ein gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut gesichert (§ 397, 398 HGB). Umsatzs

Drittschadensliquidation – Prüfung, Schema - Jura Individuell

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27.02.2018 - 421 I HGB berechtigt sowohl den Käufer als auch den Verkäufer seinen Schadensersatz gegenüber der Transportperson geltend zu machen. Dies hat für die .... 280 I, III, 282 BGB, § 398 I BGB in Verbindung mit dem Grundsatz der Drittschadensliqu

Pfandrecht des Einkaufskommissionärs § 398 HGB - öffentlich ...

http://www.die-auktionsprofis.de/forderungsrealisierung/gesetzliche-pfandrechte...
Nach § 398 HGB kann der Einkaufskommissionär der das Kommissionsgut dem Kommittenten noch nicht übereignet hat, also nicht Eigentümer ist, sich im Wege des Pfandverkaufs wegen der nach § 397 HGB genannten Ansprüche befriedigen.


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft › § 398

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 398 HGB
    § 398 Abs. 1 HGB oder § 398 Abs. I HGB

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