(1) Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.
(2) Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen.
(3) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn
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http://www.bwvl.de/fm/2492/Handelsgesetzbuch_Auszuege_Buch_4.pdf
Vierter Abschnitt - Frachtgeschäft. Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 407 Frachtvertrag. (1) Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. (2) De
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/407-619-Transportrecht-9783406610271...
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB Band 7: §§ 407-619 · Transportrecht von. Prof. Dr. Rolf Herber, Dr. Bernd Andresen, Dr. Kay Uwe Bahnsen, Prof. Dr. Peter Bydlinski, Dr. Tobias Eckardt, Dr. Fritz Frantzioch, Prof. Dr. Rainer Freise, Dr. Pete
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/407-619-Transportrecht-9783...
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB Band 7: §§ 407-619 · Transportrecht von. Prof. Dr. Rolf Herber, Dr. Bernd Andresen, Dr. Kay Uwe Bahnsen, Prof. Dr. Peter Bydlinski, Dr. Tobias Eckardt, Dr. Fritz Frantzioch, Prof. Dr. Rainer Freise, Dr. Pete
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
Änderungen des Handelsgesetzbuch (HGB) gemäß Beschluss des DEUTSCHEN BUNDESTAGES vom 29. Mai 1998. Vierter Abschnitt – Frachtgeschäft. Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 407 Frachtvertrag. § 408 Frachtbrief. § 409 Beweiskraft des Frachtbri
http://www.niesen.de/images/niesen/haftungshinweise/7_ABB_EDV_Neufassung_08-10....
Erläuterungen der überarbeiteten ABB-EDV. 1. In Ziff. 1.4 ist § 407 Abs. 2 HGB durch § 13 BGB ersetzt worden. 2. In Ziff. 6 ist sprachlich auch der Drittschutz berücksichtigt worden. 3. Ziff. 7 ist ersatzlos entfallen, da die gesetzliche Regelung im Fall
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_407/
407 Frachtvertrag · § 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung · § 409 Beweiskraft des Frachtbriefs · § 410 Gefährliches Gut · § 411 Verpackung, Kennzeichnung · § 412 Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung · § 413 Begleitpapiere · § 414 Verschuld
http://www.wipr-recht.de/Frachtgesch%C3%A4ft--%3E-%C2%A7%C2%A7-407-ff.-HGB_223
407 ff. HGB betreffen das Frachtgeschäft. Im BGB ist das Frachtgeschäft als solches nicht geregelt. Transportverträge werden bürgerlich-rechtlich als Werkverträge eingeordnet, was die sehr weite Fassung des § 631 BGB problemlos ermöglicht. §§ 407 ff. HGB
http://www.jurawiki.de/HolgerPollmann/FrachtGeschaeft
Das Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB) und warum diese Vorschriften auch auf Nichtkaufleute anwendbar sind. Ausgangslage. Ein Problem, das insbesondere bei eBay-Geschäften immer wieder auftritt und in der Rechtswissenschaft (auch schon vor eBay) zur Entwick
http://www.rechtslexikon.net/d/frachtvertrag/frachtvertrag.htm
Besonderer Werkvertrag zwischen Frachtführer und Absender, bei dem sich der Frachtführer gewerbsmäßig zur Beförderung eines Frachtgutes zu seinem Bestimmungsort und zur Auslieferung an den Empfänger gegen Zahlung einer Fracht verpflichtet (§ 407 Abs. 1 u
https://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/30505
Vereinbarte Verpackung durch den Transportunternehmer : Nebenpflicht im Rahmen der §§ 407 ff. HGB oder werkvertragliche Hauptleistungspflicht? Schmidt, Patrick. Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel. Erscheinungsjahr: 2010. Titel einer Zeitschrift oder einer