Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung einer Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Soll das Gut in einem Container, auf einer Palette oder in oder auf einem sonstigen Lademittel, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, zur Beförderung übergeben werden, hat der Absender das Gut auch in oder auf dem Lademittel beförderungssicher zu stauen und zu sichern. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.
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http://konatra.eu/fileadmin/user_upload/pdf/HGB_de.pdf
411 Verpackung. Kennzeichnung. Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten. Beförderung einer Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführ
https://www.vsteam.org/app/download/10926010921/Merkblatt+Schnittstelle+Verladu...
Kennzeichnungspflicht (§ 411 HGB bzw. Ziff. 6.1.2 ADSp). • Informationspflicht (§§ 410, 413 HGB bzw. Ziff. 3.3 – 3.6 ADSp). • Verladepflicht (§ 412 HGB). • Urkundenvorlage (§ 413 HGB). • Mitgabe von Papieren / Frachtbrieferstellung (§ 408 HGB bzw. Art. 1
https://www.thyssenkrupp.com/media/investoren/berichterstattung_publikationen/u...
23.11.2017 - thyssenkrupp Presta Hungary Kft., Budapest, Ungarn. HUF. 632.770. 100,00. 1. 10 thyssenkrupp Presta North America, LLC, Terre Haute/Indiana, USA. USD. 4.000. 100,00. 420. 11 thyssenkrupp Presta Shanghai Co. Ltd., Shanghai, China. 27.000 1).
http://www.schunck.de/Downloads%5CHGB_407_NEU.pdf
erforderlichen Aufwendungen verlangen. § 411 Verpackung. Kennzeichnung. Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter. Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung einer Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung.
https://www.jura.uni-frankfurt.de/43029727/paper63.pdf
25.08.1998 - Danach ist der Absender ver- pflichtet, den Frachtführer über gefährliche Eigenschaften des zu befördernden Gutes sowie über zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten (vgl. § 410 des HGB-E). Er ist zur. Verpackung und Kennzeichnung d
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_411/
411 Verpackung, Kennzeichnung [3]. 1Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtf
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/411
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/04/27/transportrecht-pflichten-des-abs...
27.04.2010 - Ferner ist der Absender für die ordnungsgemäße Verpackung des Gutes verantwortlich. Der Begriff „Verpackung“ ist in § 411 HGB geregelt. Dabei geht es einzig und allein um die Herrichtung der Ware, so dass diese für die Beförderung geeignet i
https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/handelsrecht/verpackungsmangel-im-sa...
11.05.2011 - Liegt ein durch den Absender zu vertretender Verpackungsmangel vor, kann sich der Frachtführer grundsätzlich auf einen Haftungsausschluss nach § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB berufen. Gemäß § 411 S. 1 HGB hat der Absender das Gut, soweit dessen Natur
https://www.brennecke-partner.de/411-HGB-Verpackung-Kennzeichnung_108313
Der Absender hat das Gut soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung einer Verpackung erfordert so zu verpacken daß es vo.