(1) Verlädt der Absender das Gut nicht innerhalb der Ladezeit oder stellt er, wenn ihm das Verladen nicht obliegt, das Gut nicht innerhalb der Ladezeit zur Verfügung, so kann ihm der Frachtführer eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das Gut verladen oder zur Verfügung gestellt werden soll.
(2) Wird bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist kein Gut verladen oder zur Verfügung gestellt oder ist offensichtlich, dass innerhalb dieser Frist kein Gut verladen oder zur Verfügung gestellt wird, so kann der Frachtführer den Vertrag kündigen und die Ansprüche nach § 415 Abs. 2 geltend machen.
(3) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist nur teilweise verladen oder zur Verfügung gestellt, so kann der Frachtführer mit der Beförderung des bereits verladenen Teils des Gutes beginnen und die Ansprüche nach § 416 Satz 2 und 3 geltend machen.
(4) Der Frachtführer kann die Rechte nach Absatz 2 oder 3 auch ohne Fristsetzung ausüben, wenn der Absender sich ernsthaft und endgültig weigert, das Gut zu verladen oder zur Verfügung zu stellen. Er kann ferner den Vertrag nach Absatz 2 auch ohne Fristsetzung kündigen, wenn besondere Umstände vorliegen, die ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
(5) Dem Frachtführer stehen die Rechte nicht zu, wenn die Nichteinhaltung der Ladezeit auf Gründen beruht, die seinem Risikobereich zuzurechnen sind.
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Verjährung nach § 214 I BGB iVm. §§ 161 II, 129 I HGB iVm. § 417 I 1 BGB analog. a) Berechtigung des D. Kommanditist kann Gläubiger die Einreden der KG nach §§ 161 II, 129 I HGB entgegenhalten; KG kann Gläubigern des ursprünglichen Unternehmensinhabers E
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gemäß § 417 HGB zu verfahren. In der Regel wird man der Vereinbarung aber entnehmen können, daß der Frachtführer eine angemessene Zeit zu warten hat.134 Bei Entladehinder- nissen beachte § 419 HGB (Rz. 50). § 412 III 1. Alt. HGB sagt letztlich nur das, w
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Die zu den §§ 34, 35 BinSchG aF, §§ 579, 585 aF HGB entwickelten. Grundsätze, wonach der Frachtführer nach Ablauf der Nachfrist nur dann Standgeld verlan-. 14. Koller Rn. 6; Heymann/Schlüter Rn. 6. 15 Vgl. Palandt/Grüneberg BGB § 281 Rn. 9; MüKoBGB/Ernst
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417 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit. (1) Verlädt der Absender das Gut nicht innerhalb der. Ladezeit oder stellt er, wenn ihm das Verladen nicht obliegt, das Gut nicht innerhalb der Ladezeit zur. Verfügung, so kann ihm der Fracht
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sowie § 417 HGB entsprechend. 4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld. 4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und u
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27.10.2014 - 417 HGB (Nichtanlieferung des Gutes). • § 418 HGB (Weisungsbefugnis). – Einführung einer Haftungsbeschränkung für den Fall, dass der Frachtführer einer. Weisung ohne Vorlage des Frachtbriefs, der als Sperrpapier ausgestaltet ist, nachkommt (
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... Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. (5) Dem Frachtführer stehen die Rechte nicht zu, wenn die Nichteinhaltung der Ladezeit auf Gründen beruht, die seinem Risikobereich zuzurechnen sind. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köl
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Die-Rechte-des-Frachtfuehrers-bei-Nicht...
Möchte der Frachtführer bei Verletzung der vorgenannten Pflichten die Rechte aus § 417 HGB geltend machen, muss er -grundsätzlich erst nach Ablauf der Ladezeit- dem Absender eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung seiner Pflichten setzen. Ist diese Nach
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Nach erfolglosem Ablauf kann der Frachtführer seine Rechte nach § 417 HGB geltend machen, insbesondere den Vertrag kündigen. Weigert sich der Absender ernsthaft und endgültig, das Gut zu verladen oder zur Verladung bereitzustellen oder liegen besondere U
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Ein verdeckter Mangel i. S. des § 377 Abs. 3 HGB liegt auch dann vor, wenn - obwohl geboten - keine Stichproben der gelieferten Waren genommen wurden, aber auch bei der Entnahme einer Stichprobe der Mangel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
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Dieser 'Crashkurs' eignet sich ausgezeichnet für die kompakte Wiederholung und die zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Das Buch ist aufgrund seiner fallbezogenen Ausrichtung sowohl für Anfänger als auch für fortgeschrittene Studierende als kompakte Wied