§ 442 HGB, Rang mehrerer Pfandrechte
Paragraph 442 Handelsgesetzbuch

(1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind, das später entstandene dem früher entstandenen vor.


(2) Diese Pfandrechte haben Vorrang vor dem nicht aus der Versendung entstandenen Pfandrecht des Kommissionärs und des Lagerhalters sowie vor dem Pfandrecht des Spediteurs, des Frachtführers und des Verfrachters für Vorschüsse.


Benachbarte Paragraphen


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prüfungsschema der rechte des käufers - Uni Regensburg

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Keine Verjährung: § 438. VII. RECHTSFOLGEN bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten aus § 433 I 2: 1. Kein Ausschluss der Mängelrechte. a) Kein vertraglicher Ausschluss. Beachte aber: §§ 444, § 309 Nr. 8 b), 475. b) Kein gesetzlicher Ausschluss: §§ 442,


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Handelsrecht

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[9]. Schweigen (Einstieg). 29. 32 ff. HGB §§ 343-346, 362. BGB § 151. 4. 1.11. Handelskauf. [10]. Gewährleistung. BGB §§ 453, 434-442, 651. HGB § 377. 5. 8.11. Vertretungsrecht: Prokura, Handlungs-, Ladenvollmacht. 13-15 HGB §§ 48-58. BGB §§ 164, 167 f.,

Prüfungsschema – Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf ...

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b) gesetzlicher Ausschluss aa) § 442 BGB bb) § 377 HGB. 5. Nacherfüllungsverlangen des Käufers. II. Kein Untergang des Nacherfüllungsanspruchs. - Z.B. nach § 275 Abs. 1 BGB. III. Anspruch durchsetzbar (= keine Einrede des. Verkäufers). 1. Einrede nach §

Inhaltsübersicht

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for SMEs 528 — Wesentliche Unterschiede zum HGB 529 — Ausgewählte. Literatur 530 — Übungsaufgaben 531. Kapitel 14 Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer.. 535. Relevante Regeln und Regelungsumfang 537 — Klassifikation von Pensionszu sagen

IV. Die Abweichungen vom Schuldrecht BT 1. Handelskauf, §§ 373 ff ...

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kennt und die Sache vorbehaltlos annimmt, § 442 BGB. - Verjährung grds. erst nach zwei Jahren, § 438 Abs. 1 Nr. 3. BGB. • Dagegen § 377 HGB: - Schnelle und endgültige Abwicklung durch Verkürzung der. Verjährungsfristen. - Der Verkäufer kann alsbald Schad

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Insbesondere wegen der vielfachen Bezugnahme auf die §§ 441, 442, 443 Handelsgesetzbuch (HGB) können diese Vorschriften als die Grundvorschriften des. Pfandrechts betrachtet werden. Die maßgeblichen Vor- schriften zum Pfandrecht finden sich im einzelnen


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HGB § 442 Rang mehrerer Pfandrechte | W.A.F. - betriebsrat.com

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In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

HGB § 442 Rang mehrerer Pfandrechte - NWB Datenbank

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442 Rang mehrerer Pfandrechte [3]. (1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind,

§ 442 HGB - DER BETRIEB- Dokument - Owlit

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Haag/Löffler. Rang mehrerer Pfandrechte. § 442 HGB Rang mehrerer Pfandrechte. (1). Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durc

§ 442 HGB: Rang mehrerer Pfandrechte - LX Gesetze.

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442 HGB: Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind, das später entstandene dem fr

§ 442 HGB Rang mehrerer Pfandrechte - Handelsgesetzbuch (HGB)

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442 HGB Rang mehrerer Pfandrechte. (1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes entstanden sind,


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften › § 442

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 442 HGB
    § 442 Abs. 1 HGB oder § 442 Abs. I HGB
    § 442 Abs. 2 HGB oder § 442 Abs. II HGB

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