Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.
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https://botan-dienstleistungen.de/wp-content/uploads/2017/05/Informationen-%C3%...
Ich wir haben von den Informationen über die Haftung des Umzugsunternehmers gemäß § 451g HGB (S.2) und den Auszügen aus dem HGB-Frachtrecht (S.3+4) Kenntnis genommen. Falls der Empfänger des Umzugsgutes ein Dritter sein wird, verpflichtet sich der Umzieh
http://www.kts-umzuege.de/upload/files/Haftungsinfo-HGB.pdf
Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451 g HGB. Anwendungsbereich. Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von. Umzugsgut von und nach Orten auße
http://www.der-packesel.de/contao/tl_files/der-packesel/daten/Geschaeftsbedingu...
Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anwendungsbereich. Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umz
https://www.august-barth.de/forms/unterrichtungspflichten.pdf
Nach § 451g HGB ist der Frachtführer verpflichtet, einen Vertragspartner, der Verbraucher i.S.d.. § 414 Abs. 1 HGB ist, über die Haftungsbestimmungen, die Möglichkeit einer weitergehenden. Haftungsvereinbarung, die Möglichkeit der Versicherung des Gutes
http://www.kaik-umzuege.de/haftungsinformation.pdf
des Unternehmers gemäß § 451g HGB. Anwendungsbereich. Die Firma Torsten Kaik (im folgenden Unternehmer) haftet nach den Regelungen im Umzugsvertrag sowie dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für. Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschla
http://www.wniemann.de/sites/default/files/Haftung-nach-HGB-451-ff.pdf
Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den. Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts andere
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_451/
451 Umzugsvertrag. Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinko
https://www.buzer.de/gesetz/3486/b9554.htm
1. auf die in den §§ 451d und 451e sowie in dem Ersten Unterabschnitt vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterläßt, den Absender bei Abschluß des Vertrages über die Haftungsbestimmungen zu
https://cf-fachportal.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/451g-hgb/MLX...
Haag/Löffler Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen 1Ist der Absender ein Verbraucher, so kann sich der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person auf die in den §§ 451 d und 451 e sowie i
https://www.umzugruckzuck.de/hgb/
Auf die rückseitig abgedruckten „Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB“ (im folgenden kurz „Haftungsinformation“ genannt) wird ausdrücklich verwiesen. Haftungsbelehrung – Begrenzung der Haftung des Möbelspediteurs. Innerdeutsche Umzu
http://www.zack-umzuege.de/hgb-agb.html
§451g HGB. Anwendungsbereich Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für die Beförderung von Umzugsgut mit dem Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgr