§ 451f HGB, Schadensanzeige
Paragraph 451f Handelsgesetzbuch

Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes,

1.
wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,
2.
wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.


Benachbarte Paragraphen


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Information über die Haftung des ... - Botan-Dienstleistungen

https://botan-dienstleistungen.de/wp-content/uploads/2017/05/Informationen-%C3%...
Ich wir haben von den Informationen über die Haftung des Umzugsunternehmers gemäß § 451g HGB (S.2) und den Auszügen aus dem HGB-Frachtrecht ... 2. auf § 451f in Verbindung mit § 438 nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterlässt, den Empfänger spät


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Gesetzestext HGB 451-451f - Wese-Umzüge

http://www.wese-umzuege.de/wp-content/uploads/2016/04/Gesetzestext-HGB-451-451f...
Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den. Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts andere

Unterrichtungspflichten des Frachtführers im Umzugsrecht

https://www.august-barth.de/forms/unterrichtungspflichten.pdf
Nach § 451g HGB ist der Frachtführer verpflichtet, einen Vertragspartner, der Verbraucher i.S.d.. § 414 Abs. 1 HGB ist, über die Haftungsbestimmungen, die Möglichkeit einer weitergehenden. Haftungsvereinbarung, die Möglichkeit der Versicherung des Gutes

Transportrecht - Paschke / Furnell, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Paschke-Transportrecht-9783406626982...
19.10.2011 - Revision, 19.10.2011. 2. Teil. Das HGB-Transportrecht. 140. 5. Schadensanzeige (§ 451f HGB). Ansprüche aus Teilverlust oder Beschädigung des Umzugsguts iSd. § 425 I HGB, nicht aus Lieferfristüberschreitung, erlöschen, wenn bei einem äußerlic

Handbuch des Transportrechts - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Knorre-Handbuch-Transportrechts-9783...
17.04.2015 - dd) Erlöschen des Anspruchs nach § 451f HGB. Etwaige Ansprüche des Absenders auf. Schadenersatz wegen Güterschäden erlöschen nach § 451f HGB bei nicht fristgemäßer oder nur unzulänglicher Schadenanzeige. Die Vorschrift modifiziert damit die

Transportrecht im HGB.pdf

http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
451a Pflichten des Frachtführers. § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 451c Haftung des Absenders in besonderen Fällen. § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe. § 451e Haftungshöchstbetrag. § 451f


Webseiten zum Paragraphen

§ 451f HGB - Schadensanzeige - openJur

https://openjur.de/g/hgb/451f.html
451f Schadensanzeige →. Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, 1.wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Abli

.§ 451f HGB Schadensanzeige - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/451f-HGB-Schadensanzeige_108359
451f HGB Schadensanzeige. Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, 1. wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der A

§ 438 HGB Schadensanzeige Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48922.htm
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird.

Umzugsschäden (Schadensersatz) - frag-einen-anwalt.de

https://www.frag-einen-anwalt.de/Umzugsschaeden--f285385.html
29.03.2016 - Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 451 f HGB) müssen äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste dem Umzugsunternehmer spätestens einen Tag nach Ablieferung angezeigt werden. Eine Schadensmeldung nach Ablieferung muss immer in schrif

Suche - Dokument - Vorschauseite | juris Das Rechtsportal

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Datum: 29.06.2005. Beschreibung: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 5. Zivilsenat | 5 U 164/03-16, 5 U 164/03. Urteil | Umzugsvertrag: Haftung des Transporteurs aus dem Umzugsvertrag trotz Versäumung der Rügefrist | § 438 Abs 1 S 2 HGB, § 451 H


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut › § 451f

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 451f HGB
    § 451f Abs. 1 HGB oder § 451f Abs. I HGB

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