§ 452 HGB, Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln
Paragraph 452 Handelsgesetzbuch

Wird die Beförderung des Gutes auf Grund eines einheitlichen Frachtvertrags mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln durchgeführt und wären, wenn über jeden Teil der Beförderung mit jeweils einem Beförderungsmittel (Teilstrecke) zwischen den Vertragsparteien ein gesonderter Vertrag abgeschlossen worden wäre, mindestens zwei dieser Verträge verschiedenen Rechtsvorschriften unterworfen, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil der Beförderung über See durchgeführt wird.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Dr. Klaus Ramming - Deutscher Verein für internationales Seerecht

http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20141027-shr-reformG-mul...
27.10.2014 - mittelbar bewirkt das SHR-ReformG teils erhebliche Änderungen im. Recht der Multimodal-Beförderung. • die § 452 ff. HGB enthalten im Wesentlichen Verweisungen, insbesondere auf. – das allgemeine Frachtrecht in § 452 S. 1 HGB. • gilt auch für

Transportrecht im HGB.pdf

http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
452b Schadensanzeige. Verjährung. § 452c Umzugsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmit- teln. § 452d Abweichende Vereinbarungen. Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. § 454 Besorgung der Versendung.

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB Band 7 ...

https://www.soldan.de/media/pdf/ec/97/ac/9783406610271_inh.pdf
Transportrecht. Viertes Buch. Handelsgeschäfte. Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft (§§ 407–452d). Fünfter Abschnitt. Speditionsgeschäft (§§ 453–466). Sechster Abschnitt. Lagergeschäft (§§ 467–475h). Fünftes Buch. Seehandel (§§ 476–619). CMR CIM MÜ CMNI he

Änderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht durch das ...

https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/7b2d9cf93788f88b84e8c05c6eb6...
4 Darauf wird noch zurückzukommen sein (unten bei Fn. 26). die in der Absicht dauernder Gewinnerzielung ausgeübt wird. 5 Die Firma ist nach $ 17 HGB der Name, unter dem ein Einzel- und nicht zu den sog. „freien Berufen“ (z. B. Rechtsanwalt, kaufmann oder

Allgemeine Vertragsbedingungen - Peisker Logistik GmbH

http://www.peisker-logistik.de/wp-content/uploads/2017/12/vertragsbedingungen.p...
binierten Ladungswerkehr und im multimodalen Werkehr (§§ 452 - 452d. HGB), sofern mindestens eine Teilstrecke im Straßengüterverkehr durchgeführt wird. (3) Die Bedingungen gelten auch für den Lohnfuhrvertrag nach Maßgabe von § 9 sowie für den Entsorgungs


Webseiten zum Paragraphen

Der Multimodale Verkehr (§§ 452 - 452d HGB) - tis-gdv.de

http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/svt/svt08/reinert/inhalt04.htm
I. d. R. sind Projektverträge Beförderungsverträge und unterliegen somit dem Frachtrecht (§ 707 ff HGB). Meist werden zudem verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt (z. B. Straßenfahrzeug und Seeschiff), so dass unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwend

HGB § 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_452/
Dritter Unterabschnitt: Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln. § 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln [3]. 1Wird die Beförderung des Gutes aufgrund eines einheitlichen Frachtvertrags mit vers

§ 452c HGB Umzugsvertrag über eine Beförderung mit ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48947.htm
Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts anzuwenden. § 452a ist nur anzuwenden, soweit für die.

22.1 Beförderung mit verschiedenartigen ... - Containerhandbuch

http://www.containerhandbuch.de/chb/rueh/rueh_22_01.html
452 HGB 1998 regelt die Haftung hinsichtlich der Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln, also den kombinierten oder multimodalen Verkehr. Die Haftung selbst soll sich nach den Vorschriften über das Frachtgeschäft richten (§§ 407-450 HGB 1

HGB-Rundgang Februar 2018 / Fotostrecken Leipzig / Leipzig - LVZ ...

http://www.lvz.de/Leipzig/Fotostrecken-Leipzig/HGB-Rundgang-Februar-2018
11.02.2018 - 048308a6-14df-11e8-a452-7a4ee3183ad8. BSK Hannover-Seelze trumpft gegen Hertha auf. df51d408-135e-11e8-a452-7a4ee3183ad8. Deniz Yücel ist in Deutschland angekommen. fb7e09f6-1324-11e8-a452-7a4ee3183ad8. Metropolregionen. 61de40aa-12f1-11e8-a


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Dritter Unterabschnitt: Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln › § 452

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 452 HGB
    § 452 Abs. 1 HGB oder § 452 Abs. I HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net