Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag, den der Spediteur für Rechnung des Versenders im eigenen Namen abgeschlossen hat, erst nach der Abtretung geltend machen. Solche Forderungen sowie das in Erfüllung solcher Forderungen Erlangte gelten jedoch im Verhältnis zu den Gläubigern des Spediteurs als auf den Versender übertragen.
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http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_5_Sped...
HGB. 450. Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte ... 457 Forderungen des V
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
452d Abweichende Vereinbarungen. Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft. § 453 Speditionsvertrag. § 454 Besorgung der Versendung. § 455 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 456 Fälligkeit der Vergütung. § 457 Forder
http://www.bel-express.de/fileadmin/user_upload/Download-Area/HGB-4--Buch-Hande...
457 Forderungen des Versenders. Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag, den der Spediteur für Rechnung des Versenders im eigenen. Namen abgeschlossen hat, erst nach der Abtretung geltend machen. Solche Forderungen sowie das in. Erfüllung solche
https://www.telekom.com/resource/blob/315310/70308046874c6236d672bfbad18957ba/d...
31.12.2012 - OTE International Investments Limited, Limassol. 1.100. 100,00. 477 366 811. EUR. 542 457 659. (2 494 278). EUR b) f). 138. OTE International Solutions S.A., Maroussi, Athen. 1.100. 100,00. 163 697 462. EUR. 159 527 118. (2 200 957). EUR b)
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_kapitel6.pdf
Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und .... Der Konzernabschluss nach HGB besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, .... Abschluss eines Konzerns nach § 297 Abs. 1. HGB der so genannte Konzernanhang (vgl. hierzu Baetge, Konzernbilanz
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_457/
19.12.1985 - 457 Forderungen des Versenders. 1Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag, den der Spediteur für Rechnung des Versenders im eigenen Namen abgeschlossen hat, erst nach der Abtretung geltend machen. 2Solche Forderungen sowie das in Erf
https://openjur.de/g/hgb/457.html
Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag, den der Spediteur für Rechnung des Versenders im eigenen Namen abgeschlossen hat, erst nach der Abt ...
https://www.brennecke-partner.de/457-HGB-Forderungen-des-Versenders_108371
Der Versender kann Forderungen aus einem Vertrag den der Spediteur für Rechnung des Versenders im eigenen Namen abgeschlossen hat erst nach der Abtretu.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/handelsrecht/hgb
21.10.2015 - Das HGB oder Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 ist ein Gesetz, das besondere Vorschriften für Kaufleute enthält. Es gliedert sich in Vorschriften zum "Handelsstand" (Kaufleute, Firma, Prokura, Handelsvertreter u.ä.), zur Handelsgesellschaft
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/speditionsgeschaeft.html
Der Spediteur als Absender wird grundsätzlich allein berechtigt und verpflichtet, der Versender aber geschützt: a) Der Spediteur darf bei seinen Schadensersatzansprüchen den Schaden des Versenders (Drittschaden) zugrunde legen. b) Im Verhältnis zwischen