§ 469 HGB, Sammellagerung
Paragraph 469 Handelsgesetzbuch

(1) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zu vermischen, wenn die beteiligten Einlagerer ausdrücklich einverstanden sind.


(2) Ist der Lagerhalter berechtigt, Gut zu vermischen, so steht vom Zeitpunkt der Einlagerung ab den Eigentümern der eingelagerten Sachen Miteigentum nach Bruchteilen zu.


(3) Der Lagerhalter kann jedem Einlagerer den ihm gebührenden Anteil ausliefern, ohne daß er hierzu der Genehmigung der übrigen Beteiligten bedarf.


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Rahmenlagervertrag - Erdölbevorratungsverband

https://www.ebv-oil.org/cms/pdf/rahmenlagervertrag.dot
Soweit der EBV den Tankraum nicht in Anspruch nimmt, ist der Lagerhalter verpflichtet, ihn zur jederzeitigen Aufnahme von Ware des EBV verfügbar zu halten und ihn nicht anderweitig zu nutzen. (2) Die Lagerung kann gesondert oder gemeinschaftlich (§ 469 H


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Handelsgesetzbuch - sechster Abschnitt - Lagergeschäft HGB 450

http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_6_Lage...
469 Sammellagerung. (1) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zu vermischen, wenn die beteiligten. Einlagerer ausdrücklich einverstanden sind. (2) Ist der Lagerhalter berechtigt, Gut zu vermischen

§ 4 Handelsrecht - Handelsstand

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Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 469. II. Kaufmann kraft Rechtsform. 1. Kaufmannseigenschaft der Personenhandelsgesellschaften,. § 6 Abs. 1 HGB. OHG und KG, §§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB. (Betrieb eines Handelsgewerbes oder Eintragung, § 123 HGB). 2. Kauf

Handelsgesetzbuch: HGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

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Handelsgesetzbuch: HGB. Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis. 72., überarbeitete Auflage. Handelsgesetzbuch: HGB schnell und .... und in den. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (Auszug: §§ 374 bis 4

Handelsgesetzbuch (HGB) - WIASS

https://www.wiass.com/wp-content/uploads/2016/09/HGB.pdf
Lagergeschäft. § 467 Lagervertrag. § 468 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten. § 469 Sammellagerung. § 470 Empfang des Gutes. § 471 Erhaltung des Gutes. § 472 Versicherung. Einlagerung bei einem Dritten. § 473 Dauer d

HGB 4 Buch Handelsgesetzbuch 2013

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469 Sammellagerung. (1) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zu vermischen, wenn die beteiligten Einlagerer ausdrücklich einverstanden sind. (2) Ist der Lagerhalter berechtigt, Gut zu vermischen,


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 469 Sammellagerung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_469/
19.12.1985 - 469 Sammellagerung. (1) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zu vermischen, wenn die beteiligten Einlagerer ausdrücklich einverstanden sind. (2) Ist der Lagerhalter berechtigt, Gut z

§ 469 Sammellagerung / SECHSTER ABSCHNITT Lagergeschäft ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... Sachen Miteigentum nach Bruchteilen zu. (3) Der Lagerhalter kann jedem Einlagerer den ihm gebührenden Anteil ausliefern, ohne daß er hierzu der Genehmigung der übrigen Beteiligten bedarf. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln.

HGB § 469 Sammellagerung | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/469
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

Transportrecht: Grundzüge des Lagerrechts | Kramer & Partner ...

http://www.anwaltskanzlei-online.de/2008/09/09/transportrecht-grundzuge-des-lag...
09.09.2008 - Für den Fall der Sammellagerung ist in § 469 HGB eine Sonderregelung vorgesehen, die sich auf die vermischte Einlagerung von Gütern mehrerer Einlagerer bezieht. Nach § 469 HGB kommt in Sammellagerung nur die Vermischung vertretbarer Sachen i

Lagerhalter – Lager- & Logistik-Wiki

http://www.lagerwiki.de/index.php/Lagerhalter
07.08.2011 - Bei verschiedenen Gütern erfolgt hier eine Vermischung die dazu führt das den Einlagerern Bruchteile der gesamten eingelagerten Sache zustehen. Der Lagerhalter darf jedem Einlagerer den ihm zustehenden Teil ausliefern ohne das die anderem Be


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Sechster Abschnitt: Lagergeschäft › § 469

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 469 HGB
    § 469 Abs. 1 HGB oder § 469 Abs. I HGB
    § 469 Abs. 2 HGB oder § 469 Abs. II HGB
    § 469 Abs. 3 HGB oder § 469 Abs. III HGB

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