§ 504 HGB, Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden
Paragraph 504 Handelsgesetzbuch

(1) Die nach den §§ 502 und 503 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag von 2 Rechnungseinheiten für das Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wird ein Container, eine Palette oder ein sonstiges Lademittel verwendet, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, so gilt jedes Stück und jede Einheit, welche in einem Beförderungsdokument als in einem solchen Lademittel enthalten angegeben sind, als Stück oder Einheit im Sinne des Satzes 1. Soweit das Beförderungsdokument solche Angaben nicht enthält, gilt das Lademittel als Stück oder Einheit.


(2) Besteht das Gut aus mehreren Frachtstücken (Ladung) und sind nur einzelne Frachtstücke verloren oder beschädigt worden, so ist der Berechnung der Begrenzung nach Absatz 1

1.
die gesamte Ladung zu Grunde zu legen, wenn die gesamte Ladung entwertet ist, oder
2.
der entwertete Teil der Ladung zu Grunde zu legen, wenn nur ein Teil der Ladung entwertet ist.


Benachbarte Paragraphen


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Handelsgesetzbuch: HGB - ReadingSample - Beck Shop

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HGB. Kommentar zu Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäften und besonderen. Handelsverträgen (ohne Bilanz-, Transport- und Seerecht). 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2014, 2672 Seiten, gebunden Leinen, Kommentar, 16 x. 24cm. ISBN

4 Handelsrecht

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15 HGB a) Überblick. • Absätze strikt zu trennen: - Abs. 2: Normalfall der richtigen Eintragung und. Bekanntmachung, daher keine Rechtsscheinshaftung, ..... Folie 504. Beispiel 93 - Abwandlung. Ändert sich etwas, wenn L von Anfang an eine nur kleine Bout

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17.10.2016 - ... die der Spediteur als Ganzes zu behandeln hat. (Frachtstücke im Sinne von §§ 409, 431, 504 HGB). 1.11 Schadenfall / Schadenereignis. Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Geschädigter aufgrund eines äußeren Vorgangs einen Anspruch aus eine

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HGB § 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_504/
18.07.2017 - 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden [6]. (1) 1Die nach den §§ 502 und 503 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag vo

HGB - Bücher - Verlag Dr. Otto Schmidt

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LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, AZ: 409 HKO 35/14. Gericht: LG Hamburg. Aktenzeichen: 409 HKO 35/14. Datum: 02.10.2014. Land : Deutschland. Einordnung in die Urteilsdatenbank. Normenregister: HGB-> §§ 452 a, 498 Abs. 2 Satz, 501, 504. Haftungskategori


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge › Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge › Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag › Zweiter Untertitel: Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes › § 504

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 504 HGB
    § 504 Abs. 1 HGB oder § 504 Abs. I HGB
    § 504 Abs. 2 HGB oder § 504 Abs. II HGB

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