§ 507 HGB, Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Paragraph 507 Handelsgesetzbuch

Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn

1.
der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Verfrachter selbst vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, oder
2.
der Verfrachter mit dem Befrachter oder dem Ablader vereinbart hat, dass das Gut unter Deck befördert wird, und der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

ADSp 2003 ...

http://www.schunck.de/Downloads/Formulierungsvorschlag_DSLV_ADSp_Gesch%C3%A4fts...
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM,. Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als. Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen. Verschulden

HAFTUNGSBEGRENZUNGEN / LIMITATION OF LIABILITY Wir ...

http://www.ruf-schwertransport.de/downloads/ADSp.pdf
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden od

Die Mannnheimer empfiehlt: Haftungsgrundlagen angeben

https://www.mannheimer.de/imperia/md/content/kundenbereich/firmenkunden/transpo...
von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM und Art. 20, 21. CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feue

AGB ZVDS - ORCA Transport Agency

http://www.orca-transport.de/images/PDF/ZVDS.pdf
2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher. Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die. Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorsc

Allgemeine Geschäftsbedingungen - ULD Hamburg

https://www.uld-hamburg.de/files/pdf/downloads/AGBs-ULD_D.pdf
Soweit wir nach den Vorschriften der § 507 HGB, Art 29 CMR, Art 20, 21 CMNI, des Artikel 25 Montrealer Übereinkommens oder des Artikel 36 CIM haften, finden die ADSp keine Anwendung und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend von den.


Webseiten zum Paragraphen

LEW 12883 - HGB "V 100.04" - v100-online.de

https://www.v100-online.de/index.php?nav=1000001&id=38499&action=portrait
LEW 12883 - HGB "203 507-9" 23.07.2008 - München-, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 12.09.2008 - Kassel-, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 09.04.2009 - Verden (, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 01.06.2009 - Nürtingen Andreas, LEW 12883 - HGB "V 100.04" 20.11.2010 - Ra

Versicherung | Conline GmbH

http://www.conline-gmbh.com/versicherung/
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20,021 CMNI zu

ADSP - PEPP-LOG Logistik GmbH

http://www.pl-log.com/adsp.html
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu

.§ 507 HGB - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/507-HGB_108435
507 HGB. (1) Die Mitreeder haften für die Verbindlichkeiten der Reederei persönlich, jedoch nur nach dem Verhältnis der Größe ihrer Schiffsparten. (2) Ist eine Schiffspart veräußert, so haften für die in der Zeit zwischen der Veräußerung und der in § 504

HGB § 159 Verjährung von Ansprüchen gegen einen Gesellschafter ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_159/
... 503 Schadenfeststellungskosten · § 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden · § 505 Rechnungseinheit · § 506 Außervertragliche Ansprüche · § 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen · § 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung · §


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge › Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge › Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag › Zweiter Untertitel: Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes › § 507

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 507 HGB
    § 507 Abs. 1 HGB oder § 507 Abs. I HGB

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