(1) Von den Vorschriften dieses Untertitels kann nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im Einzelnen ausgehandelt wird, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen wird.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann jedoch auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen bestimmt werden, dass
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https://www.uitgeverijparis.nl/documenten/vervoerrecht_2016/4.pptx
08.04.2016 - Vormvereiste geldt niet voor zover pp. bij beding in cognossement of de zeevrachtbrief hogere limiet hebben bedongen of bij exoneratie voor schuld van ondergeschikten/bemanning bij de navigatie of behandeling van schip. (§ 512 (2) HGB). Nieu
http://www.schunck.de/Downloads/Formulierungsvorschlag_DSLV_ADSp_Gesch%C3%A4fts...
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM,. Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als. Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen. Verschulden
http://www.ruf-schwertransport.de/downloads/ADSp.pdf
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden od
http://www.mologen.com/fileadmin/user_upload/HV_2016/deutsch/160810_HGB_Bilanz_...
10.08.2016 - Mologen AG, Berlin. Bilanz nach HGB zum 30. Juni 2016 (ungeprüft). 30.06.2016. 31.12.2015 ... Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 0. 0. Sonstige Vermögensgegenstände. 512. 1.159. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand. 15.32
https://www.vwfsag.de/de/home/investor_relations/Volkswagen_Bank_GmbH/geschaeft...
31.12.2016 - 1.712.578. 1.305.074. 3. Forderungen an Kunden. 43.210.027. 36.878.055. 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Anleihen und Schuldverschreibungen aa) von öffentlichen Emittenten. 2.071.512. 2.127.629 darunter: be
http://www.heinrich-dehn.de/files/DEHN/DOWNLOADS/DEHN_ZOLLVOLLMACHT_FISKALVERTR...
gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der. Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuers an
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49022.htm
(1) Von den Vorschriften dieses Untertitels kann nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im Einzelnen ausgehandelt wird, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen wird. (2)
https://www.brennecke-partner.de/512-HGB_108440
512 HGB. (1) Diese Haftung des Kapitäns besteht nicht nur gegenüber dem Reeder, sondern auch gegenüber dem Befrachter, Ablader und Ladungsempfänger, dem Reisenden und der Schiffsbesatzung. (2) Der Kapitän wird dadurch, daß er auf Anweisung des Reeders ge
https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9clknm.html
Aber auch hier hätte man sich an für die Praxis wichtigen Stellschrauben einige detailliertere Ausführungen gewünscht, so z.B. zu den geänderten §§ 449, 466 HGB bzw. zu § 512 HGB, also den Bestimmungen, die sich mit der Reichweite der Privatautonomie bei
http://law-of-the-sea.de/seehandelsrecht/
HGB). Innerhalb des ersten Titels über den Stückgutfrachtvertrag §§ 481 ff. HGB befinden sich im ersten Untertitel die Allgemeinen Vorschriften §§ 481-497 HGB, im zweiten Untertitel Regelungen über die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes §§
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/gewinn-und-verlustrech...
Rz. 217 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist neben der Bilanz auch der Inhalt der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die GuV-Rechnung steht in den beiden Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenver