(1) Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, so begründet das Konnossement jedoch nur dann die Vermutung nach Satz 1, wenn der Inhalt vom Verfrachter überprüft und das Ergebnis der Überprüfung im Konnossement eingetragen worden ist. Enthält das Konnossement keine Angabe über die äußerlich erkennbare Verfassung oder Beschaffenheit des Gutes, so begründet das Konnossement die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut in äußerlich erkennbar guter Verfassung und Beschaffenheit übernommen hat.
(2) Das Konnossement begründet die Vermutung nach Absatz 1 nicht, soweit der Verfrachter einen Vorbehalt in das Konnossement eingetragen hat. Aus dem Vorbehalt muss sich ergeben,
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24.03.2016 - 12.054.844. Verbindlichkeiten. 15.678.517. 16.604.844. Rechnungsabgrenzungsposten. 3.435. 5.022. Summe Passiva. 30.953.368. 30.206.199. 1) Bedingtes Kapital 100.000 Tsd. € ... Rechnungslegung der SAP SE 2015 (HGB) Anhang der SAP SE für das G
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der Verfrachter darf aber nach Maßgabe des § 517 Abs. 2 HGB Vorbehalte in das. Konnossement aufnehmen (dazu weiter unten). • der Vorlage-Vorbehalt (oben 8.) • die Unterschrift (oben 8.) 12. Der verbriefte Anspruch. • das Konnossement verbrieft den fracht
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Handelsgesetzbuch: HGB Band 2: §§ 343-475h – Boujong / Ebenroth / Strohn / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE ... 407–450. 517. Zweiter Unterabschnitt. Beförderung von Umzugsgut. . . . . . . . . . . . . 451–451 h. 800. Dritter U
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lenserklärung ist, kann ihm ein bloßer Handelsbrauch diese Bedeutung nicht beilegen.517. Indes kann der Handelsbrauch als Auslegungsmittel den Erklärungswert des Stillschweigens im Rechtsverkehr begründen (Rn. 92). Auch nach der Verkehrssitte kann unter
https://www.gsk.de/uploads/tx_ivpublications/Bauer-Dimmling_NZI_2011_517ff.pdf
18.07.2011 - Debt-Equity-Swap würde man daher eher im HGB oder in den geseilschaftsrechtliche Spezialgesetzen, insbesondere dem GmbHG und dem AktG8 erwarten. Für die Aufnahme des Debt—Equity—Swap in die Regelungen der InsO zum Insolvenzplanverfahren gibt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_517/
517 Beweiskraft des Konnossements [6]. (1) 1Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. 2Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschloss
https://www.brennecke-partner.de/517-HGB_108445
517 HGB. (1) Vom Beginn des Ladens an bis zur Beendigung der Löschung darf der Kapitän das Schiff gleichzeitig mit dem Steuermann nur in dringenden Fällen verlassen; er hat in solchen Fällen zuvor aus den Schiffsoffizieren oder der übrigen Mannschaft ein
https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9e8ak6.html
Die Beweiswirkungen des Konnossements bleiben erhalten: Nach § 517 Abs. 1 HGB begründet das Konnossement die Tatsachenvermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es hinsichtlich Art, äußerlich erkennbarer Verfassung und Beschaffenheit,
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Bei Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens – ebenso wie ein eventueller Verlustausgleichsanspruch des Geschäftsinhabers – regelmäßig erst nach der Ausei