§ 519 HGB, Berechtigung aus dem Konnossement. Legitimation
Paragraph 519 Handelsgesetzbuch

Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Konnossements wird vermutet, dass er der aus dem Konnossement Berechtigte ist. Legitimierter Besitzer des Konnossements ist, wer ein Konnossement besitzt, das

1.
auf den Inhaber lautet,
2.
an Order lautet und den Besitzer als Empfänger benennt oder durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist oder
3.
auf den Namen des Besitzers lautet.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

DVIS Workshop Konnossement - Deutscher Verein für internationales ...

http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/DVIS-Workshop-04-2016-Konnossement.pdf
o Legitimationsfunktion (siehe § 519 HGB – dazu unten). • das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten von Konnossementen: o das Normal-Konnossement und o das Haag-Konnossement, das die Voraussetzungen des Art. 6 EGHGB erfüllt. ▫ für dieses Konnossement g

Steffen Maelicke (PDF)

http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20141027-haftung-verspae...
27.10.2014 - Konnossement, § 519 HGB. ➢ „Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden.“ (Sperrwirkung). ➢ Begründung Gesetzentwurf. „Dadurch soll insbesondere

B. Die handelsrechtliche Firma I. Begriff und Bedeutung II ...

http://www.jura-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/HuGR/13HuGR-519-522.pdf
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 519. B. Die handelsrechtliche Firma. I. Begriff und Bedeutung. II. Abgrenzung. III. Arten der Firma. IV. Funktionen der Firma ... Legaldefinition in § 17 HGB: Firma ist der Name,

Anteilsbesitzliste Konzern (§ 313 HGB) 30092013 - ThyssenKrupp

https://www.thyssenkrupp.com/media/investoren/berichterstattung_publikationen/a...
515. 99,95 %. 39 Aufstellung ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN zum 30.09.2013 (§ 313 HGB). A. Voll konsolidierte ..... 519. 256. Maerz Ofenbau AG, Zürich, Schweiz. CHF. 1.000. 100,00. 252. 257. Mining Plants & Systems Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien. BG

B. Die handelsrechtliche Firma I. Begriff und Bedeutung II ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR519-...
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 519. B. Die handelsrechtliche Firma. I. Begriff und Bedeutung. II. Abgrenzung. III. Arten der ... Begriff: - Legaldefinition in § 17 HGB: Firma ist der Name, unter dem der Kaufman


Webseiten zum Paragraphen

§ 519 HGB Berechtigung aus dem Konnossement ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49029.htm
Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Konnossements wird vermutet, dass er der aus dem Konnossement.

§ 519 Berechtigung aus dem Konnossement. Legitimation / Dritter ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... auf den Inhaber lautet, 2. an Order lautet und den Besitzer als Empfänger benennt oder durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist oder 3. auf den Namen des Besitzers lautet. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köl

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 5.6 ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 517 Nach § 312 HGB sind Beteiligungen an assoziierten Unt auf der Basis der Equity-Bewertung einzubeziehen. Durch das ... Rz. 519. Die Equity-Methode erfordert gegenüber der QuotenKons einen wesentlich KonsAufwand aufgrund des Fehlens der Schulden- s

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02.01.2008 - Eine analoge Anwendung der für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen (§ 74 ff. HGB) auf alle ArbN war in der Rechtsprechung bereits früher anerkannt (BAG AP Nr. 59 zu § 74 HGB = NZA 90, 519). Sie ergibt sich nunmehr unmittelbar aus der Inbe

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519 HGB die Aktivlegitimation. Nach dieser Vorschrift könnten keine parallelen Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend gemacht werden. Das Konnossement überlagere den Frachtvertrag, der nicht notwendig mit den Rechtsverhältnissen aus dem Konnossement ide


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge › Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge › Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag › Dritter Untertitel: Beförderungsdokumente › § 519

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 519 HGB
    § 519 Abs. 1 HGB oder § 519 Abs. I HGB

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