(1) Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen sind entsprechend auf Löschhafen und Löschplatz, Anzeige der Löschbereitschaft, Löschzeit und Löschen anzuwenden. Abweichend von § 530 Absatz 3 Satz 2 schuldet der Empfänger jedoch auch dann Liegegeld wegen Überschreitung der Löschzeit, wenn ihm der geschuldete Betrag bei Ablieferung des Gutes nicht mitgeteilt worden ist.
(2) Ist der Empfänger dem Verfrachter unbekannt, so ist die Anzeige der Löschbereitschaft durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu bewirken.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120300/_temp_/Vertragsrecht-Vertie...
wirken sich auf das Kaufrecht vor allem durch die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf gemäß § 377 HGB aus, die auch in § 478 Abs. 6 BGB .... und Werkvertrag zu einem Erfolg, nämlich die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu überl
http://www.bdr-legal.de/resources/Server/Downloads/HEX%20HGR%20SoSe%202017%20Te...
Hamburger Examenskurs. HEX HGR SoSe 2017. Teil 15: HGB §§ 128 – 130, 171 - 173. Fall 14: Unverdientes Gläubigerglück? Fall 15: Unverdientes Gläubigerpech? Fall 16: Sicherster Weg oder Holzweg? Fall 17: G'er ≠ GbR. Fall 18: GbR mbH. Fall 19: Hop oder top.
https://www.soldan.de/media/pdf/ec/97/ac/9783406610271_inh.pdf
Sie soll jedoch Praxis und Wissenschaft in einem möglichst frühen Zeitpunkt die Einarbeitung in das neue Recht erleichtern und zugleich zu einer Diskussion neuer Probleme anregen. Der Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch erläutert damit als erster u
https://jura-online.de/learn/fall-gesellschafter-muesste-man-sein/2325/sol-pdf
A. Anspruch des H gegen die OHG gemäß § 433 II BGB i.V.m. § 124 I HGB. H könnte einen Anspruch gegen die G1&Co. OHG auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR. 44.000,- aus § 433 II BGB i.V.m. § 124 I HGB haben. Dafür müsste zum Zeitpunkt des. Vertragss
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/140799.pdf
(OFD NRW, Verfügung vom 3.2.2014 - G 1422 - 2014/0008). Bei einem Lagervertrag i. S. der §§ 467 ff. HGB handelt es sich um ein spezialrechtlich geregeltes unternehmerisches Verwahrgeschäft. Gegenstand eines Lagervertrags zwischen dem Einlagerer und dem L
https://www.duerkopp-adler.com/export/sites/duerkoppadler/commons/investor/down...
31.12.2016 - Bilanz der ShangGong (Europe) Holding Corp. GmbH per 31.12.2016 nach HGB. Aktiva. Passiva ... 9.035.876,89. 8.886. II. Sachanlagen. III. Jahresfehlbetrag /-überschuss. -2.227.535,81. 150. 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49044.htm
(1) Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen sind entsprechend auf Löschhafen und Löschplatz, Anzeige der Löschbereitschaft, Löschzeit und Löschen.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/535
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_535/
20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 3Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 4Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 2
https://lxgesetze.de/gesetze/hgb/535
535 HGB: Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen sind entsprechend auf Löschhafen und Löschplatz, Anzeige der Löschbereitschaft, Löschzeit und Löschen anzuwenden.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+24.04.2013&a=535
25.04.2013 - Text § 535 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)