§ 54 HGB
Paragraph 54 Handelsgesetzbuch

(1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.


(2) Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozeßführung ist der Handlungsbevollmächtigte nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist.


(3) Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte.


Benachbarte Paragraphen


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Handlungsvollmacht (Muster) - ETL-Rechtsanwälte

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht ist in den §§ 54 f. HGB (Handelsgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich bedarf der Vollmachtgeber der Eigenschaft als Kaufmann. Die kursiv gesetzten Zeichen stellen den eigentlichen Text der Vollmacht dar. Im Übrigen enthält

Merkblatt für Prokuristen - Dr. Hans-Frieder Krauß

https://www.notarkrauss.de/docs/merkblaetter/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Prokuristen...
Zu unterscheiden ist die Prokura im handelsrechtlichen Sinn ferner von der sogenannten „Handlungsvollmacht“, die in §§ 54 bis 58 HGB geregelt ist. Ihr Umfang ist anders als bei der Prokura nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich aus der Vollmacht


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Prokura und Handlungsvollmacht - IHK zu Leipzig

https://www.leipzig.ihk.de/mediathek/Prokura%20und%20Handlungsvollmacht.pdf
bringt“ (§ 54 Abs. 1 HGB). Außergewöhnliche Geschäfte sind von einer Handlungs- vollmacht nicht gedeckt. Nicht von der Handlungsvollmacht gedeckt sind: - die Veräußerung und Belastung von Grundstücken,. - die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten,. - di

Handlungsvollmacht, § 54 HGB jede von einem KM im Rahmen ...

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
Handlungsvollmacht, § 54 HGB jede von einem KM im Rahmen seines Handelsgewerbes tatsächlich erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist. I. Die Erteilung der Handlungsvollmacht keine eintragungsfähige Tatsache. - durch jeden KM oder dessen Vertreter (auch

Handlungsvollmacht, § 54 HGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Handlungsvollm...
II. Sonderfall der Abschlussvollmacht, § 55 HGB. - Ratio: Spezielle Interessenlage des Außendienstes. - Gilt für Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB) und Handlungsgehilfen. (§§ 59 ff. HGB). - Beschränkungen im Interesse des Prinzipals, § 55 II, III HGB. (Ver

Handelsrechtliche Stellvertretung (Prokura ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Grundlagen. Prokura. Handlungsvollmacht. Ladenangestellte. Missbrauch. Wie wirken Beschränkungen der Vollmacht? BGB-Vollmacht. (§ 167 BGB) innen = außen. Handlungs- vollmacht. (§ 54 HGB) innen = außen,. Drittschutz. Prokura. (§ 49 HGB) innen ≠ außen. War

HEX HGR SoSe 2017 Teil 7.2: Handlungsvollmacht § 54 Abs. 1 HGB ...

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Die Handlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 HGB. I. Formen: ▫ Generalhandlungsvollmacht: Ermächtigung zum Betrieb des Handelsgewerbes; erfasst alle für das Unternehmen branchenüblichen Geschäfte. ▫ Arthandlungsvollmacht: Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmte


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Handlungsvollmacht, §§ 54 ff. HGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/handlungsvollmacht-54-ff-hgb/1227/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Handlungsvollmacht, §§ 54 ff. HGB' im Bereich 'Handelsrecht'

Definition » Handlungsvollmacht « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/handlungsvollmacht.html
Gesetzlicher Umfang der Handlungsvollmacht (§ 54 HGB): Die Handlungsvollmacht deckt alle Geschäfts- und Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Die Handlungsvollmacht ermäch

Handlungsvollmacht | ProFirma Professional | Unternehmensführung ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/handlungsvollma...
Achtung. Da die besonders gefährlichen Geschäfte von der Handlungsvollmacht gesetzlich ausgeschlossen sind, müssen und sollten sich Geschäftspartner immer die besondere Befugnis zur Vornahme der Rechtsgeschäfte nach § 54 Abs. 2 HGB nachweisen lassen.

HGB § 54 Handlungsvollmacht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_54/
18.07.2017 - 54 Handlungsvollmacht. (1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe g

Prokura und Handlungsvollmacht – Grundlagen Handelsrecht - Lecturio

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21.06.2015 - Die Prokura (§ 48 HGB) ist eine umfassende durch einen Kaufmann erteilte Vertretungsmacht. Sie soll, wie auch die Handlungsvollmacht (§ 54 HGB), im Handelsverkehr mit Dritten für Rechtssicherheit sorgen. Die Handlungsvollmacht ist dagegen di


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Fünfter Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht › § 54

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 54 HGB
    § 54 Abs. 1 HGB oder § 54 Abs. I HGB
    § 54 Abs. 2 HGB oder § 54 Abs. II HGB
    § 54 Abs. 3 HGB oder § 54 Abs. III HGB

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